Geldwäschereiverdacht bei der Post

«Wir werden eine deratige Abklärung einleiten», bestätigte seco-Sprecherin Rita Baldegger einen Bericht des «Sonntags-Blick». Für das seco gelte bis auf weiteres aber die Unschuldsvermutung.

Vorwurf zurückgewiesen
Alex Josty, Sprecher von PostFinance, weist den Vorwurf der Geldwäscherei zurück. Die Post als Leader im Schweizer Zahlungsverkehr habe grosse Anstrengungen unternommen, um solch unsauberen Geschäften vorzubeugen. «Wir werden auf das seco und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zugehen und das Gespräch suchen», sagte Josty.

Mögliche Strafanzeige gegen die Post
Hingegen bestätigte Josty, dass die Invexis AG, eine ehemalige Partnerfirma der Post, Strafanzeige gegen den gelben Riesen erheben wolle. Der Inhalt und das Datum der Anzeige seien der Post aber nicht bekannt, sagte Josty.

Gemäss «SonntagsBlick» soll die Invexis AG der Post Verstösse gegen das Urheberrecht, das Geldwäschereigesetz und Bundesratsverordnungen vorwerfen. Dazu wollte Josty jedoch keine Stellung nehmen, da die Post weder vom Untersuchungsrichteramt noch vom seco oder der Kontrollstelle benachrichtigt worden sei.

Anti-Geldwäscherei-Lösungen von Invexis
Die Invexis AG beschäftigt sich gemäss Angaben auf ihrer Homepage mit «integralen Anti-Geldwäscherei-Lösungen». Mit ihr arbeitete die Post auf diesem Gebiet zusammen. Peter Gerber, Head of Compliance Unit bei Invexis, war früher Leiter des Kompetenzzentrums Geldwäscherei bei der Post. Bei seiner Arbeit für die Post soll Gerber gemäss «SonntagsBlick» auf Unregelmässigkeiten gestossen sein.

Josty hält den Vorwurf der Geldwäscherei indes für absurd. «Wenn ich Geld waschen wollte, würde ich dies nicht bei der Post tun», sagte er. Diese stehe im Schaufenster der Nation und könne sich Derartiges gar nicht leisten.

Grosse Herausforderung
Die Überprüfung der Namenslisten, die von der UNO veröffentlicht werden, stelle für die Post mit ihren fast eine Milliarde Überweisungen pro Jahr eine riesige Herausforderung dar, sagte Josty weiter. Nach dem 11. September habe die Post zudem von sich aus ihre Konten auf verdächtige Namen kontrolliert. Dabei sei man auf eine einstellige Zahl von verdächtigen Personen gestossen, habe dies gemeldet und die entsprechenden Konten sofort gesperrt.

Kompetenzzentrum Geldwäscherei

Ausserdem besitze die Post seit 2000 ein Kompetenzzentrum Geldwäscherei, in dem 15 Personen angestellt seien. Ein neues Informatiksystem soll zudem inskünftig die schnelle Überprüfung der Transaktionen ermöglichen.

Die Tätigkeit des seco im Bereich der Geldwäscherei wird durch entsprechende Verordnungen des Bundesrates bestimmt. Die Landesregierung vollzieht seit 1990 die nichtmilitärischen UNO-Sanktionen – unter anderem im Finanzbereich – nach.

Sperrung aufgrund von Sanktionen
Um die beschlossenen Sanktionen durchzusetzen, veröffentlicht der UNO-Sanktionsrat Namenslisten. Die Gelder dieser Personen müssen von den Schweizer Banken und Finanzinstituten in der Folge gesperrt werden.

Die UNO-Listen werden auf der Homepage des seco und der Kontrollstelle publiziert. Derzeit führt das seco Listen von mutmasslichen Angehörigen der Terrororganisation Al Kaida, Angehörigen des Regimes von Saddam Hussein oder von Personen aus Serbien und Montenegro, Liberia, Burma, Sierra Leone und Simbabwe. (awp/mc/mad)

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