Der Bundesrat ist gegen ein öffentliches «Raser-Register»

Präventive Wirkung eines Registers wird bezweifelt
In seiner am Montag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu einer Motion von Adrian Amstutz (SVP/BE) bezweifelt der Bundesrat, ob ein öffentliches Register über Führerausweisentzüge tatsächlich präventiv wirkt. Diese Haltung werde auch von Verkehrspsychologen bestätigt. Wer sich durch die Strafandrohungen und dem ab 1. Januar 2005 nochmals verschärften Führerausweisentzug nicht vom Rasen abhalte, dürfte sich von einer milderen Massnahme wie der Publikation seines Namens nicht beeindrucken lassen, schreibt der Bundesrat.

Geltende Regelung genügt
Ein Register könnte bei Prahlhänsen gar kontraproduktiv wirken. Der Begriff «Raser» sei rechtlich nicht zu definieren, schreibt der Bundesrat. Die geltende Regelung genüge vollauf. Die Schaffung eines neuen Tatbestandes «wer rast, wird mit … bestraft» sei nicht erforderlich. Im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) seien die Daten der Verkehrssünder erfasst. Der Aufwand für ein Register, das schweizweit Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h mit Namen, Wohnort und Nationalität festhält, wäre angesichts der zu erwartenden geringen Wirkung unverhältnismässig, schreibt der Bundesrat. Eine Verdichtung der Polizeikontrollen sei wirksamer. Der Bundesrat lehnt im weiteren Vorstösse von SP und Grünen zur Eindämmung des «Offroad-Booms» ab. Diese geländegängigen Fahrzeuge seien vom Schweizer Markt nicht fernzuhalten. Die Schweiz wolle aber bei der Schaffung neuer internationaler Fahrzeug- Sicherheitsnormen ein aktive Rolle übernehmen.


(MC, hfu)

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