Schweizer Verfahren gegen Bhutto

Zunächst ging es um ein pakistanisches Rechtshilfegesuch, in dem die ehemalige Ministerpräsidentin beschuldigt wurde, zusammen mit ihrem Ehemann und weiteren Personen Schmiergelder auf Schweizer Bankkonten platziert zu haben.


Bhutto war 2004 einvernommen worden
Später ermittelten auch die Bundesanwaltschaft und die Genfer Justiz in der Angelegenheit. Ende Oktober dieses Jahres hatte der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli erklärt, die Ermittlungen des Untersuchungsrichters seien abgeschlossen. Er müsse nun entscheiden, ob er Anklage erheben, das Verfahren suspendieren oder einstellen wolle. Bhutto war 2004 auch in Genf einvernommen worden. Sie bestritt die Korruptionsvorwürfe stets, ebenso wie der Wareninspektionskonzern SGS. Der Genfer Konzern schloss 2004 einen Vergleich mit der pakistanischen Regierung ab.


20 Millionen Dollar auf Schweizer Konten
1997 waren Gelder in der Höhe von 20 Millionen Dollar auf Konten in der Schweiz beschlagnahmt worden. Ob diese Gelder noch immer blockiert sind, war bei der Genfer Justiz nicht in Erfahrung zu bringen. Pakistan könnte sich in einem Rechtshilfegesuch um die Rückgabe blockierter Gelder bemühen. Voraussetzung dafür wäre aber ein rechtskräftiger Einziehungsentscheid in Pakistan.

(SF/mc/hfu)

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