Finma ordnet gegen UBS diverse Massnahmen an

Finma ordnet gegen UBS diverse Massnahmen an

Zürich – Die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma hat im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Devisenhandelsgeschäfte der UBS einen 22-seitigen Bericht verfasst. Darin führt sie im Detail den Ablauf der Untersuchungen, die gegen die Bank ergriffenen Massnahmen oder auch Chatprotokolle von UBS-Händlern auf. Eine der Massnahmen der Finma ist etwa eine Bonusbeschränkung im ganzen Devisen- und Edelmetallhandel für eine gewisse Zeit.

Die Finma stellte bei der UBS «untolerierbare Handlungen» und «schwerwiegende organisatorische Mängel» fest. Besonders betont die Finma in ihrem Bericht den Wiederholungscharakter der Verfehlungen. Nach den Fällen Unauthorized Trading Incident (UTI bzw. Adoboli) und LIBOR sei der Abschluss des vorliegenden Verfahrens die dritte Verfügung der Finma gegen die Bank wegen groben Fehlverhaltens mit Beteiligung der Investment Bank innerhalb von weniger als zwei Jahren, so die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht.

Erhebliche Mängel
Bereits im UTI-Fall habe die Finma im November 2012 erhebliche Mängel im Risikomanagement und Kontrollumfeld der Investment Bank beanstandet. Und auch im Libor-Fall habe die Finma im Dezember 2012 in Bezug auf die Investment Bank erhebliche Mängel im Bereich der Systeme und Kontrollen festgestellt. Dass das Enforcementverfahren betreffend Devisenhandel nun erneut schwere organisatorische Mängel aufgedeckt habe, beanstandete die Finma laut dem Bericht explizit und berücksichtigte dies bei der Wahl der organisatorischen Massnahmen sowie bei der Beurteilung deren Verhältnismässigkeit erschwerend.

Bereits im April dieses Jahres hatte die Finma erste unmittelbare Massnahmen angeordnet, wie etwa Stärkung der Compliance, Beschränkung der Benutzung von Kommunikationsmitteln, Verbot von bestimmten Mitarbeitergeschäften oder eine Verstärkung des Whistleblower-Prozesses. Darüber hat die Finma nun «weitere umfassende Massnahmen zur umgehenden Behebung der organisatorischen Mängel» angeordnet.

Beschränkung der jährlichen variablen Vergütungen
Auch im Vergütungsbereich kommt es zu neuen Massnahmen. So wird für den gesamten globalen Devisen- und Edelmetallhandel die maximale jährliche variable Vergütung für die Dauer von zwei Jahren auf 200% des Grundgehalts beschränkt. Dies ist vergleichbar mit neuem EU-Recht, das von den EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2014 erstmals umgesetzt werden musste. Für weitere Personen innerhalb der Investment Bank in der Schweiz mit einer Gesamtvergütung von über einer Million Franken wird laut Finma eine ähnliche Regelung angeordnet.

Zudem wurde die UBS verpflichtet, mindestens 95% des globalen Devisen- und Edelmetallhandels zu automatisieren sowie effektive Kontrollen in Bezug auf das verbleibende Voice Trading zu installieren.

Auch, so die Finma, seien von der UBS im Devisenhandel Massnahmen zu treffen, um Interessenkonflikte zwischen dem Kunden- und Eigenhandel zu verhindern. Zur Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Massnahmen wird die Finma einen Prüfbeauftragten einsetzen. Ausserdem hat sie zur Abklärung individueller Verantwortlichkeiten gegen elf aktuelle und ehemalige Mitarbeitende Enforcementverfahren eröffnet.

«Geile Hunde»
In diesem Zusammenhang hat sie auch Auszüge aus Chat-Protokollen von UBS-Tradern veröffentlicht. Als Beispiel etwa aus einem internen Chat zwischen zwei UBS-Tradern: «das sind geile hunde da am pm desk. krank ist das was die da treiben haha», oder der Chat eines UBS-Händlers: «I was using my management book to front-run an order». (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert