BA Lauber: Gleichzeitige Aktion gegen FIFA verhinderte Absprachen

BA Lauber: Gleichzeitige Aktion gegen FIFA verhinderte Absprachen
Bundesanwalt Michael Lauber.

Bundesanwalt Michael Lauber.

Bern – Die Schweiz und die USA haben im Mai gleichzeitig Aktionen gegen den Weltfussballverband FIFA durchgeführt, um die Gefahr von Absprachen zu verhindern. Das sagte Bundesanwalt Michael Lauber in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF.

Ende Mai liess das Bundesamt für Justiz auf Ersuchen der USA mehrere FIFA-Funktionäre in einem Zürcher Luxushotel festnehmen. Gleichzeitig stellte die Bundesanwaltschaft am FIFA-Hauptsitz am Zürichberg mehrere Dokumente sicher.

Die beiden Aktionen hätten gleichzeitig stattgefunden, um zu verhindern, dass FIFA-Funktionäre sich absprächen und um die Verdunkelungsgefahr zu eliminieren, erklärte Bundesanwalt Lauber am Samstag im Radio.

Die Schweiz und die USA ermitteln im FIFA-Korruptionsfall in zwei unabhängigen Verfahren: Das Schweizer Verfahren kreist um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 in Russland und Katar, das amerikanische rund um Medien-, Marketing- und Sponsoringrechte für Fussballturniere in den USA sowie in Lateinamerika.

Anfangs Jahr habe sich die Schweiz erstmals mit den USA besprochen, als sie von deren Verfahren erfahren habe. Die beiden Verfahren gelte es zu koordinieren.

Anklage «so schnell wie möglich»
Wann es im Schweizer FIFA-Verfahren zu einer Anklage kommen werde, konnte Lauber nicht sagen. Wenn bis zur Anklage mehr als fünf Jahre vergingen, sei das jedoch viel, hielt er fest. Grundsätzlich gelte es, eine Anklage so schnell wie möglich einzureichen.

Lauber verwies aber auf den grossen Umfang des Dossiers. Zur Zusammenarbeit mit der FIFA sagte er, deren «Kooperations-Wille könnte auch anders ausfallen».

Die vielen Medienberichte zum Thema FIFA würden einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, sagte Lauber, denn dadurch gäbe es viele Anfragen von Journalisten, die beantwortet werden müssten. Die von Medien erhobenen Vorwürfe nehme die Bundesanwaltschaft zur Kenntnis. Dabei stelle sich aber die Frage, ob diese rechtlich zugelassen werden könnten für das Verfahren.

Nicht äussern wollte sich Lauber zu den neusten Vorwürfen des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». Das Magazin behauptet, dass Stimmen für die WM 2006 in Deutschland gekauft worden seien.

Kooperation bei Terrorismusbekämpfung
Mit den USA kooperiert die Bundesanwaltschaft auch bei der Terrorismusbekämpfung. Seit 2006 erlaube ein Abkommen den Einsatz von amerikanisch-schweizerischen Ermittlerteams, erklärte Lauber. Dadurch könnten Informationen ausgetauscht werden, bevor ein formales Rechtshilfegesuch gestellt werde – das gehe schneller.

Diese Zusammenarbeit sei erstmals angewandt worden im Verfahren gegen eine mutmassliche Zelle der Terrororganisation IS, welche in der Schweiz einen Anschlag geplant haben soll. Die Anklage gegen die mutmasslichen Mitglieder der Zelle war am gestrigen Freitag publik gemacht geworden.

Lauber erwartet, dass in Zukunft mehr Terrorverfahren geführt werden, weil die Bundesanwaltschaft derzeit über viele Informationen verfüge, die geprüft werden müssten. Ob es deswegen aber auch zu mehr Verurteilungen komme, sei eine andere Frage. (awp/mc/ps)

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