Studie identifiziert Schwachstellen in der Zulassung von Pestiziden

Studie identifiziert Schwachstellen in der Zulassung von Pestiziden

Zürich – Das Schweizer Zulassungssystem für Pestizide weist Schwächen auf, die für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung Risiken mit sich bringen könnten. Eine Studie dazu wurde von den Umweltverbänden BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz beim Forschungsinstitut Interface in Auftrag gegeben und liegt seit Sonntag vor.

Pestizide werden von den Schweizer Behörden auf ihre Gesundheits- und Umweltrisiken geprüft bevor sie in der Schweiz eingesetzt werden dürfen. Ziel der Zulassung ist es, den Einsatz von Pestiziden so zu reglementieren, dass Umwelt und Gesundheit nicht gefährdet werden. Eine Studie des Forschungsinstituts Interface im Auftrag der Umweltverbände BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz weist auf Mängel im Schweizer Zulassungsverfahren hin.

In der Studie wird der Schweizer Zulassungsprozess mit ähnlichen Zulassungsverfahren (der Zulassung von Bioziden) und dem Vorgehen in Deutschland und Neuseeland verglichen. Auf Basis der Studie identifizieren die Umweltverbände fünf relevante Schwachstellen:

  1. Fehlende Transparenz: Die Begründungen für eine Ablehnung respektive Zulassung eines Pestizids sind nicht öffentlich einsehbar.
  2. Doppelrolle des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW): Das BLW ist zugleich die Anlaufstelle der Antragsteller (d.h. Pestizidfirmen) und entscheidende Behörde. Das administrative Zulassungsverfahren und der abschliessende Entscheid sollten (wie im Falle von Bioziden oder in der Pestizidzulassung in Deutschland) von voneinander unabhängigen Instanzen durchgeführt respektive gefällt werden.
  3. Zu schwache Rolle des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Prozess: Das BAFU hat kaum Kompetenzen, Pestiziden die Zulassung zu verwehren oder die Zulassung einzuschränken.
  4. Der eingeschränkte Zugang zu Daten aus dem EU-Raum: Viele Erkenntnisse aus der EU werden übernommen, jedoch haben Schweizer Behörden nur eingeschränkt Zugang zu Grundlagen-Daten, die den Europäischen Behörden zur Verfügung stehen.
  5. Keine kostendeckenden Gebühren: Die antragstellenden Pestizidfirmen zahlen nur einen verschwindend kleinen Anteil der für die Allgemeinheit anfallenden Kosten für die Zulassung.

Im Juni hat die Bundesverwaltung die Anhörung zum Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gestartet. «Der Anhörungsvorlage fehlen Vorschläge zur Verbesserung des Schweizer Zulassungssystems. Um Pestizidrisiken für Mensch und Umwelt zu reduzieren braucht es aber auch hier Massnahmen», betont Daniela Hoffman, Landwirtschaftsexpertin des WWF Schweiz.

Ausser im Fall von spektakulären Einzelbeispielen, wie den bienengefährdenden Neonikotinoiden oder dem wahrscheinlich krebserregenden Glyphosat, geschieht die Zulassung von Pestiziden im «stillen Kämmerchen». Diese Beispiele machen deutlich, dass die hohe Komplexität des Verfahrens und die restriktive Informationspolitik des Bundes Misstrauen verursachen und zu einer Verunsicherung der Bevölkerung beitragen können. Mit der Studie wollen die Umweltverbände grössere Transparenz schaffen und auf Schwächen im System hinweisen. Die Umweltverbände fordern den Bund auf, die genannten Schwachstellen in der Zulassung auszuräumen, um die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung in Zukunft adäquat vor schädlichen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in der Schweiz zu schützen.

Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass die Prüfung von Chemikalien schon früher immer wieder gravierende Schlupflöcher aufwies. Galt beispielsweise das offiziell zugelassene DDT vor Jahrzehnten noch als unbedenklich, wissen wir heute, welche fatalen Folgen der flächendeckende Einsatz von damals noch heute hat. Um solchen Fehltritten in Zukunft vorzubeugen, braucht es ein durch und durch sicheres Zulassungsverfahren. (WWF/mc/ps)

Begriffe:
Pestizide (hier Synonym für Pflanzenschutzmittel) sind Substanzen, die Pflanzen im Garten oder auf dem Feld vor schädlichen Insekten, Pilzen, Schnecken usw. schützen sollen. Hunderte verschiedenster Chemikalien und Mischungen werden als Pestizide in der Landwirtschaft, auf öffentlichen Flächen und privat eingesetzt. Oft unterscheidet man sie nach ihrem Zielorganismus; beispielsweise werden Fungizide gegen Pilze, Insektizide gegen Insekten und Herbizide gegen unerwünschte Pflanzen eingesetzt. Je nachdem, wie die aktiven Inhaltsstoffe der Pestizide gewonnen wurden, unterscheidet man zwischen chemisch-synthetischen Pestiziden, Pestiziden aus Grundstoffen (z.B. Kupfer und Schwefel) und Wirkstoffen aus biologischen Prozessen. Im Biolandbau werden keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt.
Biozide gehören zu den Pestiziden und dienen ebenfalls dazu Schadorganismen zu bekämpfen, werden aber nicht zum Schutz von Kultur- und Zierpflanzen eingesetzt. Als Biozide gelten beispielsweise Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Insektenrepellents usw. Viele Pflanzenschutzmittel sind auch als Biozide zugelassen, die Unterscheidung zwischen Pflanzenschutzmittel und Bioziden beruht auf dem vorgeblichen Verwendungszweck.

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