Nationalrat will AHV mit Rentenalter 67 sichern

Nationalrat will AHV mit Rentenalter 67 sichern
Nationalratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Wenn nötig, soll das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Ziel ist es, die AHV langfristig im Gleichgewicht zu halten. Ausserdem beschloss der Nationalrat, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen.

Der Nationalrat stimmte mit 106 zu 90 Stimmen der in der Verfassung verankerten Stabilisierungsregel zu. Der Mechanismus, den die Nationalratskommission ausarbeitete, hat zwei Stufen: Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe zu sinken droht, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Falls der politische Eingriff versagt und der Fonds-Stand unter 80% fällt, wird das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht. Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer um 0,4% angehoben. Die Anpassungen erfolgen in mehreren Schritten.

Die AHV müsse auch für künftige Generationen gesichert werden, sagte SVP-Sprecher Thomas de Courten (BL). «Es genügt nicht, die Symptome zu bekämpfen, wir müssen auch die Ursachen angehen.» Bei steigender Lebenserwartung sei es daher unter Umständen nötig, das Rentenalter zu erhöhen, sagte de Courten.

Notnagel oder Sargnagel
Auch für FDP-Sprecher Bruno Pezzatti (FDP/ZG) geht es um die langfristige Sicherung der AHV-Renten. Der Automatismus komme nur dann zum Tragen, wenn die Politik versage. Es handle sich um einen «Notnagel». Es sei eher ein «Sargnagel» für die Vorlage, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Die CVP wehrte sich zusammen mit der SP, der BDP und den Grünen gegen die Stabilisierungsregel mit automatischer Erhöhung des Rentenalters.

Die Fraktionen machten sich für das Konzept des Ständerats stark. Dieser hat beschlossen, dass der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen muss, sobald der AHV-Fonds unter 80% fällt. Auf die zweite Stufe habe er bewusst verzichtet, sagte Humbel. «Damit behält die Politik das Primat.»

Der Automatismus sei eigentlich gut durchdacht, gestand BDP-Sprecher Lorenz Hess (BE) ein. Bloss könne er dem Volk nicht verkauft werden. Hess sprach von einem «Killerfaktor» für die Vorlage. «Wir wissen alle, dass eine automatische Erhöhung des Rentenalters beim Volk nie durchkommen wird», konstatierte SP-Sprecherin Marina Carobbio (TI).

Die GLP hatte einen eigenen Stabilisierungsmechanismus vorgeschlagen, der auch Rentenkürzungen vorsah. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.

Absehbare Erhöhung
Aufgrund der Beschlüsse des Nationalrats scheint es unvermeidlich, dass der Automatismus ausgelöst wird. Anders als der Ständerat hat die grosse Kammer nämlich beschlossen, die Mehrwertsteuer in den nächsten Jahren nicht um 1%, sondern nur um 0,6% anzuheben. Der AHV entgehen dadurch jährlich 1,4 Mrd CHF.

Nach Berechnungen der Verwaltung fällt der Fonds-Stand mit dieser Lösung im Jahr 2030 unter 100%. Der Bundesrat müsste also etwa 2028 politische Massnahmen vorschlagen. Die Deckung von 80% wird gemäss den Projektionen 2033 unterschritten. Ab diesem Zeitpunkt würde das Rentenalter also jedes Jahr um 4 Monate erhöht, bis die Grenze von 67 Jahren erreicht ist.

Der Bundesrat hatte ebenfalls einen Interventionsmechanismus vorgeschlagen. «Dieser sollte aber nie zum Einsatz kommen», sagte Sozialminister Alain Berset. Dem Nationalrat warf er vor, bewusst eine Unterfinanzierung in Kauf zu nehmen. Das werde die Debatte über die Reform der Altersvorsorge belasten, sagte Berset.

Der Nationalrat nahm jedoch auch einen Antrag von Bruno Pezzatti (FDP/ZG) an, die Stabilisierungsregel in eine separate Vorlage auszugliedern. Dieser soll verhindern, dass die Stabilisierungsregel die ganze Vorlage gefährdet.

Mehr Geld vom Bund
Nun wird sich der Ständerat mit der Stabilisierungsregel befassen müssen. Bereits einig sind sich die Räte darüber, dass das ganze Demografieprozent der Mehrwertsteuer in die AHV fliessen soll. Das bedeutet, dass die Bundeskasse künftig rund 600 Millionen Franken mehr an die AHV zahlt.

Der Bundesrat hätte den Bundesbeitrag kürzen und so die Bundeskasse entlasten wollen. Die Kommission wollte dem Ständerat folgen und bei den heute geltenden 19,55% bleiben. Durchgesetzt hat sich in einer taktischen Abstimmung jedoch eine SVP-Minderheit, die einen Bundesanteil von 20% verlangt. Das sind rund 270 Mio CHF zusätzlich für die AHV. «Damit haben wir die Gewähr, dass es keine Erhöhung der Lohnprozente gibt», sagte Toni Brunner (SVP/SG). Zudem werde der Staatshaushalt gezielt auf seine Kernaufgaben ausgerichtet.

Rentenalter 65 für Frauen
Am Morgen hatte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken beschlossen, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Er folgte damit dem Ständerat. Das höhere Frauenrentenalter bringt der AHV im Jahr 2030 rund 1,3 Mrd Franken ein. Kommissionssprecher Thomas Weibel sprach von einer längst fälligen Anpassung. Er zeigte sich auch überzeugt, dass das höhere Rentenalter für Frauen auch in einer Volksabstimmung Bestand haben werde. Daran zweifelt die Linke. Zunächst habe der Schritt nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sagte Yvonne Feri (SP/AG). Sie erinnerte daran, dass viele Frauen ihr Leben lang doppelt arbeiteten, nämlich zu Hause und im Erwerbsleben. Zudem drückten die ungleichen Löhne auf die Renten.

Referenzalter statt Rentenalter
Die Übergangsfrist zur Erhöhung des Frauenrentenalters beträgt gemäss den Beschlüssen beider Räte drei Jahre. 65 gilt jedoch nicht mehr als Rentenalter, weil der Altersrücktritt künftig früher oder später und sogar schrittweise erfolgen kann. Stattdessen ist vom so genannten Referenzalter die Rede.

Die Rente kann in der Regel ab 62 Jahren bezogen werden. Nach dem Willen des Nationalrats sollen Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen, dafür aber keine Einbussein in Kauf nehmen müssen. Auch der schrittweise Rückzug aus dem Arbeitsleben ist möglich.

In der beruflichen Vorsorge ist auch ein früherer Altersrücktritt möglich. Den erleichterten Altersrückzug für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, lehnte der Nationalrat ab.

Obergrenze bei 70 Jahren
Spätestens mit 70 Jahren sollen alle Arbeitnehmenden in Rente gehen. Eine Minderheit, die die Obergrenze ganz aufheben wollte, setzte sich nicht durch. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben. Dies soll es Arbeitnehmenden erlauben, allfällige Lücken in der Altersvorsorge zu füllen.

Witwenrenten zusammengestrichen
Um die AHV zu entlasten, hat der Nationalrat ausserdem die Witwenrenten zusammengestrichen. Frauen über 45 Jahre sollen keinen automatischen Anspruch mehr darauf haben. Nach dem Willen des Nationalrats bekommen nur noch jene Frauen eine Witwenrente, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben. Die Rente wird auf 60% von 80% einer Altersrente gekürzt. Im Gegenzug werden die Waisenrenten auf 50% von 40% angehoben. (awp/mc/pg)

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