Bundesrat will Eigenkapitalaufbau bei TBTF-Banken steuerrechtlich erleichtern

Bundesrat will Eigenkapitalaufbau bei TBTF-Banken steuerrechtlich erleichtern
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat hat am Freitag das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zu «Too-big-to-fail» (TBTF) auszuarbeiten. Die Steuerbelastung aus gewissen Finanzinstrumenten soll reduziert werden, so dass der Eigenkapitalaufbau der TBTF-Banken nicht beeinträchtigt wird.

Mit der vorgeschlagenen Lösung würde verhindert, dass die Steuerbelastung der Top-Holdings von systemrelevanten Banken durch die Emission von CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds ansteigt, so das EDF am Freitag mit einer Mitteilung. Als «Too-big-to-fail» gelten Credit Suisse, UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.

Die drei erwähnten Finanzierungsinstrumente dienten laut EFD dazu, das Systemrisiko des Bankensektors zu reduzieren. Aufgrund der herrschenden Steuergesetzgebung bewirke die Herausgabe dieser Instrumente für Top-Holdings von Banken jedoch eine höhere steuerliche Belastung auf Beteiligungserträgen.

Der Effekt könne zu steuersystembedingten zusätzlichen Gewinnsteuerbelastungen von mehreren Hundert Millionen Franken jährlich führen, heisst es weiter. Damit verbunden sei zudem eine Reduktion des Eigenkapitals, was in einem Widerspruch zur Zielsetzung der TBTF-Regulierung stehe.

Widerspruch beseitigen
Dieser Widerspruch soll nun beseitigt werden: Der Bundesrat schlägt vor, bei Top-Holdings von Bankengruppen, die CoCos, Write-Off-Bonds und Bail-in-Bonds herausgegeben haben, für die Berechnung des Beteiligungsabzugs für die erwähnten Finanzinstrumente eine Spartenrechnung zu führen.

Dies bedeute, dass die Zinszahlungen der CoCos, Write-Off-Bonds und Bail-in-Bonds bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs nicht berücksichtigt würden; der Beteiligungsabzug werde damit nicht geschmälert. Damit wird laut EFD garantiert, dass der Eigenkapitalaufbau der Banken schneller voranschreitet, was dem Ziel der TBTF-Gesetzgebung entspreche. (awp/mc/ps)

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