Verband Schweizer Medien darf gegen SRG-Joint-Venture vorgehen

Verband Schweizer Medien darf gegen SRG-Joint-Venture vorgehen
SRG-Generaldirektor Roger de Weck. (Foto: SRG SSR / Marcel Grubenmann)

St. Gallen – Der Verband Schweizer Medien (VSM) und verschiedene Medienunternehmen sind berechtigt, gegen die Beteiligung der SRG am Werbe-Joint Venture «Admeira» mit Ringier und Swisscom gerichtlich vorzugehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Damit geht die Sache zurück an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Dieses hatte einen entsprechenden Antrag des Verbands und von Medienunternehmen Ende Februar 2016 abgewiesen.

Es begründete diesen Entscheid damit, dass die Medienunternehmen zwar in einem Wettbewerb mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) stünden und mit dem Joint Venture im Werbebereich eine verstärkte Konkurrenz befürchteten. Dies allein begründe jedoch keine besondere Betroffenheit, die eine Parteistellung im Verfahren zur Folge hätte.

Das UVEK hat das Urteil zur Kenntnis genommen und wird es gemäss einer Medienmitteilung vom Donnerstag im Detail analysieren. Danach wird es das weitere Vorgehen festlegen.

Grösster Werbevermarkter
Der VSM und die Medienunternehmen sind der Ansicht, dass sie durch die Werbeallianz massiv in ihrem Entwicklungs- und Entfaltungsspielraum beeinträchtigt würden. Mit dem Joint Venture entstehe der mit Abstand grösste Werbevermarkter, was komplexe Auswirkungen habe. Verband und Unternehmen verlangen deshalb ein Verbot für die Teilnahme der SRG am Joint Venture.

Die Gesellschaft Admeira hat ihren operativen Betrieb im April dieses Jahres aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesbezügliche vorsorgliche Massnahmen – beziehungsweise eine aufschiebende Wirkung der Beschwere – am 31. März in einer Zwischenverfügung abgewiesen.

Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) muss die SRG jene Tätigkeiten vorgängig dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden, die nicht in der Konzession festgelegt sind. Hat eine solche Aktivität erhebliche Auswirkungen auf den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen, kann das UVEK Auflagen machen oder die Tätigkeit ganz verbieten.

Verlage begrüssen Entscheid
Der VSM begrüsst in einer Stellungnahme den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Zudem nehme der VSM mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht das UVEK anweist, im Rahmen der Neuprüfung auch inhaltliche Aspekte wie die Zulassung von nutzerspezifische Werbung (Targeted Advertisting) sorgfältig und widerspruchsfrei abzuklären.

Der Entscheid ermögliche es dem Verband der privaten unabhängigen Medienhäusern erstmals, die Akten einzusehen, nachdem ihm über ein Jahr lang die Teilnahme am Verfahren verwehrt geblieben sei. Mit einem transparenten Verfahren könne das angeschlagene Vertrauen zwischen den Parteien wieder hergestellt werden, schreibt der VSM.

Mit dem Entscheid bleibe unsicher, ob die SRG an Admeira teilnehmen dürfe. Die Werbeallianz führe zu einer weiteren Kommerzialisierung der SRG und einer Wettbewerbsverzerrung im Werbemarkt. Zudem partizipiere die SRG über Admeira an Online-Werbeeinnahmen, was eine Umgehung des Online-Werbeverbots darstelle.

Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (awp/mc/upd/ps)

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