Geldwäscherei: Malaysia lehnt Rechtshilfeersuchen im Fall 1MDB ab

Geldwäscherei: Malaysia lehnt Rechtshilfeersuchen im Fall 1MDB ab
Bundesanwalt Michael Lauber.

Bern – Malaysia hat die Schweizer Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Geldwäscherei-Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) abgelehnt. Gleichzeitig wurde in Singapur ein ehemaliger Mitarbeiter der Tessiner Privatbank BSI zu einer Gefängnisstrafe von 18 Wochen verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) teilte am Freitag mit, Malaysia sei nicht auf die beiden Rechtshilfeersuchen der Schweiz eingetreten. Sie bestätigte damit eine Meldung der «Financial Times». Über die Gründe für den negativen Entscheid Malaysias wollte Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber der Zeitung nicht spekulieren. «Sie sagten nur, dass sie unter ihren rechtlichen Rahmenbedingungen nicht antworten könnten», sagte Lauber.

Das Büro des Malaysischen Staatsanwaltes liess gegenüber der FT verlauten, dass das Schweizer Ersuchen eine eigene Strafsache beeinflussen könnte. Dabei gehe es um ein laufendes Strafverfahren der malaysischen Polizei im Zusammenhang mit dem 1MDB-Skandal. Auf keinen Fall wolle Malaysia die Schweizer Untersuchungen behindern.

Auf internationale Zusammenarbeit angewiesen
Lauber betonte, dass die Schweiz auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, sei, um die Integrität ihres Finanzplatzes schützen. «Wenn diese – aus welchen Gründen auch immer – ausfällt, werden wir andere Wege finden», sagte Lauber. Mit anderen Justizbehörden arbeite die Bundesanwaltschaft aber sehr gut zusammen. Das Strafverfahren werde denn auch weitergeführt.

Veruntreuung von Milliarden
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen mutmasslicher Veruntreuung von Geldern in Milliardenhöhe des Staatsfonds 1MDB, der vom malaysischen Regierungschef Najib Razak aufgelegt wurde, und des Staatsfonds SRC. Es geht um strafbare Handlungen, die den Schweizer Finanzplatz betreffen könnten.

Im August 2015 hatte die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB und Unbekannte wegen Bestechung fremder Amtsträger und ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet.

Dieses Strafverfahren wurde im April 2016 auf zwei ehemalige Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt, die sich um den Staatsfonds von Abu Dhabi kümmerten. Die beiden ehemaligen Beamten werden zusätzlich des Betrugs und der Urkundenfälschung beschuldigt.

Erstes Gesuch im Januar
Bereits im Januar hatte die Bundesanwaltschaft Malaysia ein erstes Mal um Rechtshilfe ersucht. Im Oktober schickte die die Bundesanwaltschaft dann ein zweites Gesuch, weil sich Hinweise auf weitere strafbare Handlungen ergeben hätten.

Einerseits scheine es eine Veruntreuung von Investitionen des Staatsfonds SRC in der Höhe von 800 Mio USD zu geben. Andererseits bestehe der Verdacht, dass sowohl die Veruntreuungen beim SRC als auch bei 1MDB durch den Betrug nach dem «Ponzi-System» verschleiert worden seien.

Schweizer Banken im Visier
Aber auch Schweizer Banken sind in den Skandal um 1MDB verwickelt: Am 11. Oktober musste die Zürcher Falcon Private Bank ihre Niederlassung in Singapur schliessen. Sie soll riesige Geldsummen im Zusammenhang mit dem 1MDB-Staatsfonds entgegengenommen und weitergeleitet haben.

Einen Tag später eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Zürcher Privatbank. Im Kern geht es um Mängel in der internen Organisation, die möglicherweise Geldwäscherei ermöglichten.

BSI-Mitarbeiter verurteilt
Bereits im Mai hatten die Singapurer Behörden die Zweigstelle der Tessiner Privatbank BSI geschlossen. Die Finma hatte die Auflösung der Bank verfügt und «unrechtmässig erzielte Gewinne» von 95 Mio CHF eingezogen. Die Bank selbst wurde von der Schweizer Konkurrentin EFG International übernommen.

Am Freitag wurde ein ehemaliger BSI-Mitarbeiter in Singapur zu einer Gefängnisstrafe von 18 Wochen verurteilt. Er war bei der BSI für die Beziehung der Bank zu dem Staatsfonds verantwortlich. In dem Verfahren wurden ihm Fälschung und unterlassene Mitteilung von verdächtigen Transaktionen vorgeworfen. (awp/mc/pg)

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