Die Schweiz muss mehr tun im Kampf gegen Geldwäscherei

Die Schweiz muss mehr tun im Kampf gegen Geldwäscherei
KPMG: Banken und Behörden sind mit verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen und mit Geldwäschereien konfrontiert. (Foto: Schlierner - Fotolia.com)

Bern – Die Groupe d’action financière (GAFI) erteilt der Schweiz im heute veröffentlichten 4. Länderexamen nicht durchwegs gute Noten. In Übereinstimmung mit der GAFI fordert Transparency International Schweiz deshalb: Der Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ist zu eng und sollte GAFI-konform ausgeweitet werden auf weitere Tätigkeiten von Anwälten, Notaren, Treuhändern, Buchhaltern und Immobilienhändlern. Ferner müssen die Finanz-intermediäre den gesetzlichen Sorgfaltspflichten endlich besser nachkommen.  

Heute hat die Groupe d’action financière (GAFI) ihren Bericht zum 4. Schweizer Länderexamen veröffentlicht. Im Länderexamen wird die Schweiz geprüft, inwieweit sie die 40 GAFI Empfehlungen richtig umsetzt. Zum Abschneiden der Schweiz sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz:

«Die Schweiz setzt rund ein Viertel der 40 GAFI-Empfehlungen noch immer nicht vollständig um. Damit bewegt sie sich im internationalen Vergleich bloss im guten Mittelfeld. Dies genügt nicht. Als einer der weltweit grössten Finanzplätze ist die Schweiz in besonderem Masse Geldwäschereirisiken ausgesetzt. Sie müsste deshalb über ein vorbildliches Anti-Geldwäschereidispositiv verfügen. Noch immer ist die Schweiz aber in nahezu jeden der grossen Korruptionsskandale involviert: Weil die korrupten Gelder in der Schweiz oder mithilfe von Schweizer Akteuren gewaschen werden. Es ist an der Zeit, dass wir die GAFI Empfehlungen konsequent umsetzen.»  

In Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Schweizer Länderexamens durch die GAFI fordert Transparency International Schweiz:

  • Der Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ist zu eng gezogen. Er sollte GAFI-konform ausgeweitet werden auf weitere Tätigkeiten von Anwälten, Notaren, Treuhändern, Buchhaltern und Immobilienhändlern. Solange diese Akteure nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterliegen, besteht eine wesentliche Lücke in der Geldwäschereiabwehr. So darf es beispielsweise nicht sein, dass Schweizer Anwälte als Berater von Trusts und Offshore-Gesellschaften mithelfen, die Herkunft dubioser Gelder zu verschleiern.
  • Die Finanzintermediäre müssen den gesetzlichen Sorgfaltspflichten besser nachkommen. Sie müssen Verdachtsfälle früher erkennen und die Sorgfaltsprüfung nicht erst dann beginnen, wenn der Fall bereits in den Medien thematisiert wird. Zu den Sorgfaltspflichten gehört eine seriöse Abklärung, wer an den Geldern wirtschaftlich berechtigt ist.
  • Die internationale Zusammenarbeit muss verbessert werden. Die Befugnisse der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) müssen erweitert werden, damit diese alle nötigen Informationen einholen kann. Aufgrund der vielen internationalen Korruptionsfälle, bei denen die Schweiz eine wichtige Rolle spielt, sind solche Lücken nicht vertretbar.
  • Das Modell der Selbstregulierungsorganisationen (SROs) sollte überprüft werden. Das in der Schweiz praktizierte Modell funktioniert bislang ungenügend. Entweder sollten die SROs so tätig werden, dass sie den Namen Aufsicht verdienen oder sonst sollte ganz auf SROs verzichtet werden.

(Transparency International Schweiz/mc/ps)

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