Hauptangeklagter im ASE-Prozess kassiert 9 Jahre Gefängnis

Hauptangeklagter im ASE-Prozess kassiert 9 Jahre Gefängnis

Eiken AG – Im Prozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment im Kanton Aargau ist der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den 50-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig.

Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer der ASE Investment auch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung. Die Deliktsumme beträgt 170 Mio CHF.

Das Gericht, das aus Platzgründen an sieben Tagen im kantonalen Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Eiken tagte, eröffnete das Urteil am Donnerstagnachmittag.

Der Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen Mann eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Der Schweizer befindet sich seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an.

Hohe Renditeversprechen
Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an.

Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Der Geschäftsführer soll sich bis zu 10 Mio CHF als Entschädigung ausbezahlt haben, wie am Prozess bekannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Mio CHF dürfte für die Anleger verloren sein.

Der Staatsanwalt sprach vom «grössten Fall von Wirtschaftskriminalität im Kanton Aargau». Die Anklageschrift umfasst 192 Seiten, mit Anhängen sogar 592 Seiten. Die Akten füllen insgesamt 448 Bundesordner.

Zwei weitere Schuldsprüche
Auch für die beiden Mitangeklagten im riesigen Anlagebetrug gab es Schuldsprüche. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsrats der ASE, ein 43-jähriger Schweizer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, und zwar wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei. Die Anklage wollte 7 Jahre, die Verteidigung Freispruch.

Ein ehemaliger ASE-Kundenbetreuer bei der Basler Kantonalbank (BKB) wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung verlangte für den 53-jährigen Schweizer ebenfalls einen Freispruch.

ASE = Anlage, Sicherheit und Ertrag
Die BKB war die Depotbank der Investmentfirma. Die ASE-Kunden bezahlten ihr Geld auf ein Konto bei dieser Kantonalbank ein. Über das Geld konnte jedoch einzig die ASE Investment verfügen. Wie Geschädigte am Prozess aussagten, weckte der Umstand grosses Vertrauen, dass sie das Geld auf ein Konto bei der Kantonalbank überwiesen.

Die ASE Investment stellte sicher, dass die BKB die Kontoauszüge nicht direkt an die Kunden verschickte. So wurden die Verluste bei der Geldanlage und Devisengeschäften verheimlicht, während die ASE den Anlegern fiktive Gewinne vortäuschte. Daher blieb der Betrug lange unbemerkt. Das Kürzel ASE stand übrigens für «Anlage, Sicherheit, Ertrag».

30 Millionen Franken Entschädigung
Das Gericht entschied auch, dass der ASE-Chef und der ASE-Verwaltungsratspräsident die Privatkläger mit 30 Mio CHF entschädigen müssen. Der ASE-Chef soll dabei 70% bezahlen. Gemäss Gericht könnte es sein, dass auch die BKB mithaften muss. Die Bank hatte mit Kunden bereits einen Vergleich über 50 Mio CHF geschlossen. Der Kantonalbank-Chef musste wegen des Falls den Hut nehmen. (awp/mc/ps)

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