Nationalrat für Initiative und Gegenvorschlag zum Bankgeheimnis

Nationalrat für Initiative und Gegenvorschlag zum Bankgeheimnis
Nationalratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Der Nationalrat empfiehlt die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» zur Annahme – und stellt ihr gleichzeitig einen eigenen Vorschlag gegenüber. Der Entscheid fiel mit 80 zu 60 Stimmen bei 55 Enthaltungen. Auch mit dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert werden. Ob dies nötig ist, war im Rat heftig umstritten. Die Befürworter von Initiative und/oder Gegenvorschlag wollen damit sicherstellen, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt werden kann.

Die Gegner wollen sich ebendiesen Schritt, oder zumindest eine Lockerung des Bankgeheimnisses, offenhalten. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes werde sonst verunmöglicht.

Das Bankkundengeheimnis sei in Wahrheit ein «Steuerhinterziehungsgeheimnis», kritisierten die Gegner, es nütze nur Betrügern und Kriminellen, der ehrliche Steuerzahler habe ja nichts zu verbergen. Die Schutz der Privatsphäre sei bereits heute in der Verfassung gewährleistet. Selbst die Bankiervereinigung habe sich gegen die Initiative ausgesprochen.

Schwarzgeld und Weissgeld
«Weissgeldstrategie der Schweiz im Ausland, und dann ein Schwarzgeldhut in der Bundesverfassung, das passt nicht zusammen», sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Die Initiative sei ein «Retrovorhaben der übleren Sorte», so Philipp Hadorn (SP/SO). «Beide Vorlagen treten die Steuerehrlichkeit mit Füssen und schaden der Glaubwürdigkeit unseres Landes», so Martin Landolt (BDP/GL).

Die Befürworter hingegen zeigten sich von der Ehrlichkeit der Schweizer Steuerzahler überzeugt und hielten die Eigenverantwortung hoch. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat müsse geschützt werden, der «gläserne Bürger» verhindert. Sonst gerieten unbescholtene Personen ins Visier der Steuerbehörden.

Es brauche «einen Schutz vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen», so Petra Gössi (FDP/SZ). Die Schweiz habe sich immer für möglichst viel persönliche Freiheit eingesetzt, sagte SVP-Nationalrat und Initiant Thomas Matter (ZH). Es sei an der Zeit, das Volk sprechen zu lassen.

Es stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es gelte abzuwägen zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Bedürfnis nach Steuergerechtigkeit. Der Bundesrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen, zum Gegenvorschlag hat er sich bisher nicht geäussert.

Status Quo in Verfassung
Initiative und Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. Während der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enthält die Initiative weitergehende Bestimmungen.

So soll mit der Initiative das Bankgeheimnis faktisch auf «Dritte» ausgeweitet werden. Die Arbeit der Steuerbehörden würde dadurch erschwert. Diese hätten zum Beispiel anders als heute nicht mehr die Möglichkeit, Informationen bei Arbeitgebern einzuholen, wenn eine Person die Mitwirkung verweigert. Möglich wäre eine Auskunft bei Dritten nur noch dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Präziser formuliert
In weiteren Punkten ist der Gegenvorschlag präziser formuliert als die Initiative. Die Meldepflicht im Zusammenhang mit Geldwäscherei ist im Gegenvorschlag explizit ausgenommen von den neuen Bestimmungen. Dafür ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe ergänzen.

Ein weiterer Unterschied: Der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.

Der Rat folgte in seinen Beschlüssen seiner vorberatenden Kommission. Anträge aus dem linken Lager hatten keine Chance. Diese hatten unter anderem verlangt, dass Banken mit Zustimmung eines Kunden Daten weitergeben können. Eine Mehrheit wollte aber eine strengere Formulierung, wonach die Datenweitergabe nur erlaubt ist, wenn eine Person «ausdrücklich» danach verlangt.

Rückzug möglich
Hinter der Bankgeheimnis-Initiative stehen Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen. Die Initianten haben bereits angedeutet, dass sie auch mit dem Gegenvorschlag leben können. Über einen Rückzug wollen sie aber erst nach der Schlussabstimmung im Parlament definitiv entscheiden. Der Ständerat hat sich noch nicht zu Initiative und Gegenvorschlag geäussert. (awp/mc/ps)

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