Bundesrat lehnt Zersiedelungsinitiative ab

Bundesrat lehnt Zersiedelungsinitiative ab

Bern – Der Bundesrat hat sich am 25. Januar 2017 mit der Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» befasst. Sie fordert unter anderem, dass neue Bauzonen durch Auszonungen kompensiert werden. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) sowie die beabsichtigte zweite Etappe der RPG-Teilrevision der Zersiedelung bereits ausreichend entgegen wirken. Deshalb lehnt er die Volksinitiative ab, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Die Initiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» wurde am 21. Oktober 2016 mit 113 216 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie will erreichen, dass die Bauzonen in der Schweiz nicht mehr weiter zunehmen. Neue Bauzonen soll es nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Damit soll das vorhandene Bauland effizienter genutzt werden, und der Landwirtschaft sollen ausreichend gute Böden erhalten bleiben. Hinzu kommen Bestimmungen zur Siedlungsverdichtung, zu nachhaltigen Quartieren und zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Kein direkter Gegenentwurf oder indirekter Gegenvorschlag
An seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Zersiedelungsinitiative festgelegt und beschlossen, sie dem Parlament ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat teilt zwar wichtige Anliegen der Initiative wie eine nachhaltige Siedlungsentwicklung oder die Bemühungen, das Kulturland zu erhalten. Er vertritt indes die Auffassung, dass das seit 1. Mai 2014 geltende, teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) der weiteren Zersiedelung der Schweiz ausreichend entgegen wirkt. Ausserdem wird der Bundesrat im Sommer 2017 dem Parlament im Rahmen der geplanten zweiten Etappe der Teilrevision des RPG auch Vorschläge für die Anpassung der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vorlegen. Zudem sollen die Kantone genügend Zeit erhalten, um die strengen Bestimmungen des revidierten RPG umzusetzen.

Der Bundesrat wird die Botschaft zur Volksinitiative im Herbst dieses Jahres an das Parlament überweisen. (admin.ch/mc/ps)

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