IV-Rente für Jugendliche als letztes Mittel

IV-Rente für Jugendliche als letztes Mittel

Bern  – Die Invalidenversicherung (IV) soll Betroffene künftig enger begleiten. Das ist das Ziel der IV-Revision, die der Bundesrat am Mittwoch vorgelegt hat. Einsparungen sind nicht vorgesehen. Enger betreut werden sollen unter anderem Kinder mit Geburtsgebrechen und deren Familien. Die Liste der Geburtsgebrechen soll um gewisse seltene Krankheiten erweitert werden. Hingegen schlägt der Bundesrat vor, dass einzelne weniger schwere Krankheiten künftig von der Krankenversicherung übernommen werden.

Jugendliche will er beim Übergang ins Erwerbsleben unterstützen. Unter anderem soll das Beratungsangebot ausgebaut werden. Die IV kann nach den Plänen des Bundesrats auch Brückenangebote zur Vorbereitung auf die erste Berufsausbildung finanzieren. Eine Rente soll erst zugesprochen werden, wenn alle Eingliederungsmassnahmen ausgeschöpft sind.

Beratungsangebot auch für psychisch Kranke ausgebaut
Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen soll das Beratungsangebot ausgebaut werden. Sie sollen frühzeitig erfasst und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet werden, heisst es in einer Mitteilung. Ein Personalverleih soll es Arbeitgebern erlauben, potenzielle Angestellte ohne finanzielles Risiko kennenzulernen. Um einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu schaffen, will der Bundesrat ein stufenloses Rentensystem für Neurentner einführen. Im heutigen Stufensystem sei es für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht mehr attraktiv zu arbeiten, schreibt er. (awp/mc/cs)

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