Streit um Letzigrund-Stützpfeiler: Stadt gewinnt gegen Implenia

Streit um Letzigrund-Stützpfeiler: Stadt gewinnt gegen Implenia
Provisorische Stützpfeiler im Stadion Letzigrund im Jahr 2010.

Zürich – Die Stadt Zürich muss die Kosten für die provisorischen Stützpfeiler nicht übernehmen, die 2010 für ein paar Monate im neuen Letzigrund-Stadion aus Sicherheitsgründen eingebaut wurden: Das Bezirksgericht Zürich weist eine Klage des Bauunternehmens Implenia ab.

Implenia verlangte von der Stadt Zürich, dass diese insgesamt rund 1,9 Mio CHF bezahlt. Damit sollten die Kosten für die 31 provisorischen Stützpfeiler sowie für die finanziellen Aufwendungen für weitere Abklärungen und Ausbesserungen beglichen werden.

Die Stadt verweigerte eine Zahlung – es habe sich um Baumängel gehandelt, welche die Baufirma zu übernehmen habe, machte sie sinngemäss gelten.

Das Bezirksgericht Zürich stützt diese Position der Stadt und hat eine Klage der Implenia gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag abgewiesen. Die Stadt sei berechtigt gewesen, die Mängel zu rügen und auf Nachbesserung zu pochen, hält das Gericht fest.

Aufgrund eines festgestellten Risses im Dachbinder sowie aufgrund der ungenügenden Qualität diverser Schweissnähte der Dachkonstruktion habe ein «begründeter Verdacht bestanden, die Tragsicherheit könnte eingeschränkt sein». Deshalb sei Implenia nicht berechtigt, der Stadt Zürich die Kosten für die Stützpfeiler weiter zu verrechnen.

Die Stadt Zürich habe zudem «plausible Anhaltspunkte für Mängel am Korrosionsschutz des Stadiondachs und an den Schweissungen im Fussbereich der Beleuchtungsmasten auf dem Stadiondach» gehabt. Damit müsse nicht die Stadt, sondern die Baufirma die Kosten tragen, die bei der weiteren Prüfung dieser Mängel anfielen.

Stadt zeigt sich zufrieden
Die Stadt zeigt sich gemäss einer Mitteilung mit dem Urteil zufrieden: Dieses bestätige, dass die Stadt im Sinne der Publikumssicherheit angemessen und richtig gehandelt habe. Es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass die Dachkonstruktion eine Gefahr für Leib und Leben der Stadionbesucher darstellen könne.

Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann zunächst ans Zürcher Obergericht, dann auch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Stadt und der Baukonzern Implenia führen verschiedene Verfahren wegen des Letzigrund-Neubaus. Das Bezirksgericht entschied im September 2015 über Werklohnforderungen von über 20 Mio CHF gegen Implenia. Das Urteil ist noch vor den oberen Instanzen pendent. Drei weitere Letzigrund-Verfahren sind derzeit noch am Bezirksgericht hängig. (awp/mc/ps)

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