Bundesrat muss Regeln für «gentechfrei»-Label aufweichen

Bundesrat muss Regeln für «gentechfrei»-Label aufweichen
Jacques Bourgeois, Nationalrat (FDP/FR) und Bauernverbandsdirektor. (Foto: SBV)

Bern – Die Regeln für die Kennzeichnung von gentechfreien Lebensmitteln aus der Schweiz müssen gelockert werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion überwiesen, die vom Bundesrat eine Anpassung des geltenden Rechts verlangt.

Der Vorstoss von Nationalrat und Bauernverbandsdirektor Jacques Bourgeois (FDP/FR) fordert, dass Lebensmittel ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz auf ähnliche Weise wie in den Nachbarländern gekennzeichnet werden können.

Heute ist in der Schweiz die Kennzeichnung «ohne Gentechnik hergestellt» ausschliesslich dann erlaubt, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses eines Lebensmittels vollständig auf die Verwendung von GVO verzichtet wird. Das gilt auch für Futtermittelzusätze wie Vitamine und Enzyme.

Lebensmittel tierischer Herkunft dürfen also wegen solcher Zusätze nicht als gentechfrei deklariert werden, auch wenn die Tiere beispielsweise mit gentechfreiem Soja gefüttert werden.

Umgekehrt muss bei ausländischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet worden sind.

Nach Ansicht des Motionärs und einer Mehrheit des Parlaments ist das ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Landwirtschaft. Dadurch fehlt auch die Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen.

Mit der beschlossenen Aufweichung der Regeln sollen insbesondere Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milchprodukte oder Eier, deren Produzentinnen und Produzenten auf transgene Tiere oder Futtermittel verzichtet haben, künftig besser in Wert gesetzt werden.

Neuer Versuch
2014 hatte das Innendepartement (EDI) die Regeln anpassen wollen. Demnach hätten Produkte mit dem Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» versehen werden können, wenn die Tiere Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen erhalten haben.

Die Pläne stiessen in der Anhörung jedoch auf Kritik. Das EDI beschloss in der Folge, auf eine Änderung zu verzichten. Bundesrat Alain Berset zeigte sich am Dienstag gewillt, einen neuen Versuch zu starten. Es werde eine erneute Anhörung geben. (awp/mc/ps)

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