sgv: Schutz der Privatsphäre hat Verfassungsrang

sgv: Schutz der Privatsphäre hat Verfassungsrang
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: «Privatsphäre und Bankenkundengeheimnis haben Verfassungsrang. Sie verkörpern staatspolitische Werte, die für das Erfolgsmodell Schweiz wichtig sind. Das verkennt der Bundesrat in seinem heute kommunizierten Nein zur Volksinitiative zum Schutz der Privatsphäre sowie zum Gegenentwurf. Diese wären jedoch für die persönliche Freiheit in der Schweiz und die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes sehr wichtig.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft unterstützt der sgv den Schutz der finanziellen Privatsphäre, wie er in der Initiative zum Schutz der Privatsphäre und im Gegenvorschlag gestärkt wird. Das Bankkundengeheimnis ist ein staatspolitischer Wert von Verfassungsrang. Es ist Ausdruck der typisch schweizerischen Trennung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht, die für den Schutz des Individuums so wichtig ist.

Im öffentlichen Recht, namentlich in der Steuerveranlagung, treffen sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat in einem Dialogverhältnis. Im privaten Recht können sich Private auf Diskretion und Ver-traulichkeit verlassen. Die Volksinitiative zum Schutz der Privatsphäre und ihr Gegenvorschlag wollen die Verhältnisse zwischen Finanzdienstleistern und Kunden auf der Ebene des Privatrechts verankern. Sie stärken damit die persönliche Freiheit in der Schweiz und die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes. Das Erfolgsmodell Schweiz ist gekennzeichnet durch den Schutz des Individuums und seiner Würde inklusive Privatsphäre und durch einen volksnahen Staatsapparat. Die Initiative zum Schutz der Privatsphäre stärkt diese Elemente. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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