UBS muss 2 Mio CHF-Busse an SIX wegen Verstoss gegen Börsenreglement zahlen

UBS muss 2 Mio CHF-Busse an SIX wegen Verstoss gegen Börsenreglement zahlen
UBS-CEO Sergio Ermotti. (Foto: UBS)

Zürich – Die UBS muss wegen eines Verstosses gegen das Börsenreglement eine Busse von 2 Mio CHF zahlen, nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde der Grossbank gegen einen Entscheid des Schiedsgerichts der Schweizer Börse SIX nicht eingetreten war. Dies bestätigt die Börse am Mittwoch in einer Mitteilung.

Das Bundesgericht war in der vergangenen Woche auf die Beschwerde nicht eingetreten, weil die UBS nach dem Entscheid des Schiedsgerichts der Börse mitteilt habe, sie werde keine Rechtsmittel ergreifen. Das Schiedsgericht hatte im März 2016 entschieden, dass die Grossbank eine Busse von 2 Mio CHF zahlen muss statt einer Busse von 3 Mio CHF, welche die Vorinstanz, die Sanktionskommission, verhängt hatte.

Adhoc-Publizität verletzt
Nach Ansicht der SIX hatte die UBS nicht fristgerecht über ihren bevorstehenden Strategiewechsel nach der Finanzkrise kommuniziert, nachdem entsprechende Informationen bereits an die Öffentlichkeit gelangt waren. Damit habe sie die Adhoc-Publizität verletzt. Dem hatte das Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange am 16. März 2016 zugestimmt, so die SIX am Mittwoch weiter. Gleichzeitig habe das Schiedsgericht allerdings festgestellt, dass die UBS betreffend der Verhandlungen mit verschiedenen Aufsichtsbehörden in Sachen Libor im Jahr 2012 nicht gegen die Adhoc-Publizitätsvorschriften verstossen hatte.

Die UBS hatte vergangenen Woche noch ihren Standpunkt bekräftigt, es sei richtig gewesen, eine Adhoc-Mitteilung erst dann zu publizieren, nachdem der Verwaltungsrat die Strategie genehmigt hatte. Weiter hiess es, die Bank nehme zur Kenntnis, dass das Bundesgericht sich der Bedeutung dieses Falles offenbar nicht bewusst gewesen sei und aus formalen Gründen nicht die Notwendigkeit gesehen habe, Rechtsklarheit zu schaffen. Diese Thematik sei für schweizerische Emittenten von grosser Bedeutung und bleibe vorläufig ungeklärt. (awp/mc/ps)

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