Zuwanderung: Bundesrat aktiviert die Ventilklausel

Zuwanderung: Bundesrat aktiviert die Ventilklausel

Bern – In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen.

Für Staatsangehörige der beiden Länder gilt erst seit Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Die Schweiz darf diese bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung um zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegt. Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 sei der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten worden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Nach seinen Angaben hat sich die Zuwanderung aus diesen beiden Ländern im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr auf 3300 Personen verdoppelt.

Arbeitnehmende sind vor allem in saisonale Berufe eingewandert, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten aufweisen. Die Aufenthaltsbewilligungen B werden daher für Erwerbstätige aus Rumänien und Bulgarien auf 996 Einheiten begrenzt, wie der Bundesrat schreibt. Kurzaufenthaltsbewilligungen werden nicht eingeschränkt. (awp/mc/pg)

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