Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft

Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft
(Foto: FOTOLIA/georgejmclittle)

Bern – Fintech-Unternehmen sollen künftig von tieferen Markteintrittshürden profitieren und weniger strenge Regeln erfüllen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Bankenverordnung verabschiedet. Diese tritt am 1. August in Kraft.

Laut den neuen Regeln benötigen Fintech-Unternehmen nicht mehr so schnell wie bisher eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Bereits heute gelten Gelder auf Konten, die einzig der Abwicklung von Kundengeschäften dienen, nicht als Einlagen. Bislang musste das Geschäft aber innerhalb von höchstens sieben Tagen abgewickelt werden. Neu darf die Abwicklung 60 Tage dauern, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht.

Auch Banken profitieren
Künftig wird es den Unternehmen auch möglich sein, ohne Bewilligung Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Mio CHF entgegenzunehmen. Das gilt neu nicht mehr als gewerbsmässig. Diese Anpassung soll es laut dem Bundesrat Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei höheren Publikumseinlagen eine Bewilligung beantragen müssen. Sie müssen die Einleger aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind.

Von den neuen Regeln sollen nicht ausschliesslich Fintech-Unternehmen profitieren, sondern auch etablierte Finanzdienstleister. Diese können den sogenannten Innovationsraum ebenfalls nutzen. Dadurch will der Bundesrat sicherstellen, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird. Keine Auswirkungen haben die Änderungen auf die Anwendbarkeit des Geldwäschereigesetzes.

Die Eckwerte zu den Markterleichterungen für Fintech-Unternehmen hatte der Bundesrat bereits im November 2016 festgelegt. Fintech-Unternehmen entwickeln Apps für mobile Zahlungen und Blockchain-Technologien zur Registrierung virtueller Werte, bieten Dienstleistungen rund um Krypto-Währungen an oder eröffnen Crowdfunding-Plattformen.

Viele Fintech-Unternehmen nehmen gewerbsmässig fremde Gelder entgegen. Damit fallen sie grundsätzlich unter das Bankengesetz und benötigen eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht FINMA. Den hohen Anforderungen einer Bankenbewilligung vermögen sie aber oft nicht zu genügen.

Weitere Anpassungen geplant
Der Bundesrat will die weiteren Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Fintech eng weiterverfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen, wie es weiter heisst. Eine weitere Änderung, die eine erleichterte Bewilligung für Publikumseinlagen von maximal 100 Mio CHF vorsieht, soll noch im Herbst im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) im Nationalrat diskutiert werden.

Ebenfalls per 1. August 2017 in Kraft setzt der Bundesrat eine Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung. Diese passt die Vorschriften zum Austausch von Sicherheiten an die nun feststehenden Regelungen der EU an. Somit sollen Schweizer Marktteilnehmer keine Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten fürchten. (awp/mc/pg)

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