comparis.ch: Gute Neuigkeiten für Hypothekarkunden

comparis.ch: Gute Neuigkeiten für Hypothekarkunden
Comparis-Bankenexperte Marc Parmentier zur Ablösung des Libor. (Foto: Xing)

Zürich – Die «Abschaffung» des Libor-Referenzzinssatzes ist eine aktuelle Entwicklung, welche viele Hypothekarkunden in der Schweiz spätestens im Jahr 2021 betreffen wird. Durch den Manipulationsskandal wurde auch für die breite Öffentlichkeit ersichtlich, dass die Preisgestaltung des Libor nicht auf einer objektiven Beurteilung beruht. Die Abschaffung des Libor ist somit keine Negativmeldung, sondern – sofern der richtige Ersatz bestimmt wird – ein Schritt in die richtige Richtung.

Als Ersatz für den Libor als Referenz für kurzfristige Geldmarkt-Hypotheken ist in der Schweiz der SARON Referenzzinssatz der SNB im Gespräch. Dieser Zinssatz wird täglich durch die SNB und die Schweizer Börse, SIX Swiss Exchange, ermittelt und ist erheblich weniger manipulationsanfällig als der Libor. In der historischen Betrachtung stellt man fest, dass sich das Zinsniveau des Libor und des SARON auf beinahe demselben Niveau bewegen und die Preisänderungen kongruent verliefen (SNB, online).

Der Übergangsprozess dürfte bei den meisten Hypothekaranbietern noch zu definieren sein. Sobald sich die Branche auf den neuen Referenzwert geeinigt hat, ist zu erwarten, dass die Finanzinstitute den Übergangsprozess ihren Kunden kommunizieren. Erst nach dieser Einigung wird eine abschliessende Beurteilung bezüglich einer Weiterführung der dannzumal bestehenden kurzfristigen Finanzierungslösung möglich sein.

Eine nicht repräsentative Umfrage bei verschiedenen Hypothekaranbietern hat ergeben, dass die Überlegungen betreffend die Handhabung dieses Übergangs erst beginnen und somit noch keine klaren Aussagen getroffen werden können. Ein Blick in die gängigen Kreditverträge und allgemeinen Geschäftsbedingen zeigt jedoch, dass die Anbieter mit Hinweis auf «geänderte Geldmarkverhältnisse» (oder anderes lautenden und breit auslegbaren Klauseln) die Möglichkeit haben werden, den Wechsel einseitig durchzusetzen. Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Geschäftsbeziehungen und des sich daraus ergebenden Reputationsrisikos ist jedoch davon auszugehen, dass der Übergang im positiven Sinne kundenorientiert erfolgen wird.

Bis dahin gilt: Keine Panik! (comparis.ch/mc/ps)

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