Kartellgesetzrevision: KMU sind empört!

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Mit den heute vorgestellten Vorschlägen zur Kartellgesetzrevision brüskiert der Bundesrat nach Ansicht des  Schweizerischen Gewerbeverbandes die Schweizer KMU. Statt sie administrativ zu entlasten und Regulierungskosten zu senken, setzt die Exekutive auf eine Vorlage, die den grossen Unternehmen besonders nahe ist.

Mit der Umkehr der Beweislast werden die KMU unter Generalverdacht gesetzt und müssen künftig ihre Unschuld beweisen. Damit erweist der  Bundesrat 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz einen Bärendienst. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Vorlage scharf ab.

Neue Spielregeln
Das heute gültige Kartellgesetz hat zwei wesentliche Vorteile für die Wirtschaft: Einerseits muss die Wettbewerbskommission die Erheblichkeit einer Absprache beweisen und andererseits werdenmarktwidrige Kooperationen im Einzelfall auf ihre Auswirkungen überprüft. Mit dem nun angedachten Teilkartellverbot ändern sich die Spielregeln. Neu sind allgemein bereits bestimmte Formen der Zusammenarbeit und nicht ihre konkrete Auswirkung verboten. KMU, welche beispielsweise in einer Einkaufsgenossenschaft organisiert sind, können so rasch in Verdacht geraten, sie würden den Markt manipulieren.

Wenn sie kein aufwändiges und kostspieliges „Compliance“ Programm vorzeigen können, werden sie es vor Wettbewerbsbehörden schwer haben. Mit dieser vorgesehenen Regelung wird die Verfassung verletzt.

Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft setzt sich für eine wettbewerbsorientierte Wachstumspolitik ein, die Innovation fördert und Regulierungen abbaut. Das geltende Kartellgesetz hat sich für die Schweizer Unternehmen bewährt; es ist daher rätselhaft, warum es schon wieder geändert werden muss und die KMU mit diesen Neuerungen unnötig drangsaliert werden. (sgv/mc)

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