Zweitwohnungen: Initianten sprechen von «zahnlosem» Gesetz

Zweitwohnungen: Initianten sprechen von «zahnlosem» Gesetz
(Foto: zweitwohnungsinitiative.ch)

Kampagnensujet Zweitwohnungsinitiative. (Bild: zweitwohnungsinitiative.ch)

Bern – Während die Gebirgskantone den Gesetzesentwurf zur Zweitwohnungsinitiative begrüssen, zeigen sich die Initianten enttäuscht: Sie sprechen von einem «Kniefall» des Bundesrates vor der Bau- und Immobilien-Lobby. «Der Gesetzesentwurf ist wie eine Sperre, die aber so viel Löcher enthält, dass sie gar nicht halten kann», sagte Vera Weber, Tochter des Umweltschützers Franz Weber, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es seien zu viele Schlupflöcher, «das können wir so nicht akzeptieren».

Es sei alles zu schwammig, zu wenig weitgehend formuliert und «zahnlos». Die Kernbestimmung im Verfassungsartikel – nicht mehr als 20% Zweitwohnungen – werde klar missachtet. Helvetia Nostra werde sich nun in der Vernehmlassung einbringen und kritisieren.

Ganz anders sehen dies die Gebirgskantone: Der Gesetzesentwurf enthalte Vorschläge, die in die richtige Richtung zielten, teilte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone mit. Sie fordert aber noch Vereinfachungen, damit die Gemeinden ihren Aufgaben in «angemessener Weise» gerecht werden könnten. Ins gleiche Horn bläst die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) steht grundsätzlich ebenfalls hinter dem Vorschlag des Bundesrates. Ihre zentralen Anliegen seien im Gesetzesentwurf aufgenommen worden, teilte sie mit. Die SAB erwarte nun von den Initianten, dass sie zum gefundenen Kompromiss stünden.

Cina: Vorschläge gehen in die richtige Richtung
Auch für den Walliser Volkswirtschaftsdirektor Jean-Michel Cina gehen die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative in die richtige Richtung. Sie entsprächen den von den Gebirgskantonen von Anfang an vertretenen Positionen, sagte er. Die erste Variante des Gesetzesentwurfes, welche die Zweckbestimmung vereinfache, sei in seinen Augen vorzuziehen, sagte der Walliser CVP-Regierungsrat auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie schütze die bestehenden Bauten und das Eigentum am besten.

Er begrüsse zudem die Möglichkeit für den Bau von Zweitwohnungen, die touristisch bewirtschaftet würden, im Volksmund auch «warme Betten» genannt. Dies begünstige die touristische Entwicklung. Erfreut zeigte sich Cina schliesslich über die Flexibilisierung der Hotelfinanzierung. Die Erlaubnis, einen gewissen Flächenanteil eines Hotels in Zweitwohnungen umzunutzen, fördere die Realisierung neuer Hotels oder die Aufrechterhaltung bestehender Betriebe, sagte Cina.

«Spagat gut gemeistert»
Zufrieden sind auch die Bündner: Die Regierung des Kantons Graubünden beurteile das Bundesgesetz als «ausgewogene Vorlage», sagte Carlos Decurtins, Jurist für Raumplanung beim Bündner Volkswirtschaftsdepartement. Die Ausgangslage für den Gesetzesentwurf sei schwierig gewesen. Einerseits habe man dem Volkswillen Rechnung tragen müssen, andererseits auch anderen Verfassungsbestimmungen wie der Eigentumsgarantie oder der Wirtschaftsfreiheit. «Dieser Spagat ist gut gemeistert worden», sagte Decurtins.

Ähnlich klingt es aus dem Kanton Bern: Der bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP) bezeichnete die Vorschläge des Bundesrats auf Anfrage als «gangbaren Weg». Es sei ein Kompromiss, der wohl beide Seiten nicht ganz zufriedenstelle und insofern eben ein Kompromiss sei.

«Pragmatischer» Entwurf
Der Baumeisterverband erachtet den Entwurf des Bundesrats für ein Zweitwohnungsgesetz als «pragmatisch und lösungsorientiert». Es handle sich um eine taugliche, wenn auch nicht völlig zufriedenstellende Grundlage, teilte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) mit.

Die CVP teilte mit, das Gesetz sei «ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung». Es berücksichtige zu einem grossen Teil die Forderungen der CVP, der Bergkantone und des Tourismus. Die Grünen forderten in einem Communiqué wirksame Mechanismen, um Umgehungen und Missbräuche zu verhindern. Zudem sollen die langfristigen Wirkungen des Gesetzes durch ein Monitoring ermittelt werden. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert