Erbschaftssteuer-Initiative: sgv will Initiative als ungültig erklären lassen

Erbschaftssteuer-Initiative: sgv will Initiative als ungültig erklären lassen
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich darüber erfreut, dass die WAK des Ständerates die Erb­schaftsteuer-Initiative klar ablehnt. Er bedauert aber, dass sich die Kommission nicht über die Einheit der Materie geäussert hat. Die Initiative dürfe wegen einem klaren Verstoss gegen die verfassungsmässig garantierte Einheit der Materie schon gar nicht erst zur Abstimmung kommen, schreibt der sgv in einer Mitteilung vom Montag.

Die WAK des Ständerates hat die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern (Erbschaftssteuerreform)“ an ihrer Sitzung vom letzten Freitag deutlich abgelehnt. «Weil die Initiative gegen die verfassungsmässig garantierte Einheit der Materie verstösst, darf sie jedoch schon gar nicht erst zur Abstimmung kommen», heisst es beim sgv weiter. Der sgv als grösster Dachverband der Wirtschaft fordert den Bundesrat daher auf, zu dieser grundlegenden Frage ein fundiertes Gutachten zu präsentieren, damit die Parlamentarierinnen und Parlamentarier diese für die KMU-Wirtschaft entscheidende Vorlage in Kenntnis der rechtlichen Fakten zu beraten können.

Initiative soll als ungültig erklärt werden
Das einzige heute vorliegende Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Univer­sität Lausanne publiziert hat, stellt nach Ansicht des sgv klar und deutlich fest, dass die Erbschaftssteuer-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt und als verfassungswidrig für ungültig erklärt werden muss. Mit der Einführung einer neuen Steuer, der Umstellung der Finanzierung der AHV und dem  Eingriff in die kantonale Steuerhoheit vereint die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen unrecht­mässig in einer Initiative. Das verstosse gegen die Verfassung, schreibt der sgv. «Vor dem Hintergrund der sehr klaren Aussagen des Rechtsgutachtens erachtet der sgv es als Pflicht des Bundesrates, für die Parlamenta­rierinnen und Parlamentarier mit einem eigenen fundierten Gutachten eine gute Beratungs- und Ent­scheidungsgrundlage zu schaffen. Das Parlament fordert der sgv auf, die Initiative für ungültig zu erklären», heisst es in der Mitteilung.

«Frontaler Angriff auf die KMU-Wirtschaft»
Eine Annahme der Erbschaftssteuer-Initiative wäre nach Ansicht des sgv ein frontaler Angriff auf die KMU-Wirtschaft: «Die Einführung einer neuen nationalen Erbschaftssteuer würde die KMU und insbesondere die Famillien­unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme bringen und zahlreiche Betriebe insbesondere bei Nachfolgeregelungen bedrohen. Mehrere hunderttausend Arbeitsplätze in der Schweiz wären direkt durch die Reform betroffen. Auch stellt sie einen weiteren Angriff auf die föderalistische Finanz- und Steuerpolitik dar.» (awp/mc/ps)

Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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