sgv zu flankierenden Massnahmen: Wirksamer Schutz gegen Lohndumping

sgv zu flankierenden Massnahmen: Wirksamer Schutz gegen Lohndumping
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der jährliche Bericht des SECO über die flankierende Massnahmen (FlaM) zeigt, dass das im 2004 eingeführte Dispositiv einen wirksamen Schutz vor Lohnunterbietungen sicherstellt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv bekennt sich zu den FlaM und zeigt sich offen für Verbesserungen beim Vollzug der geltenden Regeln. Er stellt sich aber klar gegen materielle Verschärfungen.

Der Bericht des SECO bestätigt, dass im Jahr 2013 erneut mehr Kontrollen durchgeführt wurden als  der Entsendeverordnung vorgesehen. Insgesamt erfolgten Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in rund 39‘000 Betrieben – vorgesehen waren 27‘000.

Dabei wurden nur wenige Fälle von Missbrauch aufgedeckt. In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen melden die Paritätischen Kommissionen eine vermutete Verstossquote von 33 Prozent gegen die Mindestlöhne, was einen Rückgang von 9 Prozent gegenüber 2012 bedeutet. Diese Zahl muss relativiert werden: Die Erfahrung zeigt, dass nur ein Drittel dieser Betriebe letztendlich eine Konventionalstrafe erhalten.

Bestehende Lücken geschlossen
Der SECO-Bericht zeigt deutlich, dass sich die FlaM bewährt haben. Wo Lücken bestanden, wurden diese im 2013 geschlossen. 2013 wurden zudem Sanktionen gegen Scheinselbständige eingeführt und es trat eine verstärkte Solidarhaftung in Kraft.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft bekennt sich der sgv zu den bestehenden flankie-renden Massnahmen. Der sgv steht Verbesserungen beim Vollzug der heute gültigen Regeln positiv gegenüber. Der sgv stellt sich aber klar gegen materielle Verschärfungen.

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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