sgv lehnt Verschärfungen des Urheberrechts zu Lasten des Gewerbes ab

sgv lehnt Verschärfungen des Urheberrechts zu Lasten des Gewerbes ab
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der sgv steht der heute vom Bundesrat präsentierten noch vagen Weiterentwicklung des Urheberrechts sehr kritisch gegenüber. Insbesondere lehnt er eine Kultur-Flaterate ab, die einer Einführung einer neuer Steuer gleichkommen würde. Auch zusätzliche administrative Ver­pflichtungen für Provider wie auch Strafbestimmungen, die Konsumenten und Gewerbetrei­bende kriminalisieren, kommen für den sgv nicht in Frage.  

Urheberrechte über eine Kulturflatrate abzugelten, würde der Einführung einer allgemeinen Steuer für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gleichkommen. Der sgv lehnt solche neuen Steuern entschieden ab. Die heute präsentierte Weiterentwicklung des Urheberrechts beinhaltet insgesamt zu viele Verschärfungen zu Lasten der Gewerbebetriebe. Insbesondere sollen die Provider nicht mit zu­sätzlichen administrativen Verpflichtungen unnötig belastet werden.

Absage an kriminalisierende Strafrechtsbestimmungen
Positiv zu werten ist die Absicht des Bundesrates, dass das Herunterladen geschützter Werke zu privaten Zwecken weiterhin zulässig sein soll. Entsprechende Strafrechtsbestimmungen, wie sie das Ausland kennt und wie sie zu einer Kriminalisierung der Konsumenten und Gewerbetreibenden füh­ren, lehnt der sgv vehement ab.

Der Bundesrat will prüfen, die Leerträgervergütung zu beschränken; dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. Der sgv fordert die komplette Abschaffung der Leerträgervergü­tung und damit das Ende der Doppelbelastung. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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