Flankierende Massnahmen: keine Verschärfung nötig

Flankierende Massnahmen: keine Verschärfung nötig
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes zum 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. 

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind ein wirksamer Schutz gegen Lohndumping. Sie müssen nicht verschärft werden. Dies zeigt der 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. Trotz dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative: Die Personenfreizügigkeit funktioniert.

Das System des freien Personenverkehrs mit den EU-Ländern funktioniert. Dazu gehören die flankierenden Massnahmen, die wirkungsvoll vor Lohndumping schützen. Das zeigt der 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. Materielle Verschärfungen sind keine nötig.

Die Personenfreizügigkeit hat kaum negative Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit oder Lohnentwicklungen in den allermeisten Regionen der Schweiz. Ausnahme bildet das Tessin, wo sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt für die ansässige Bevölkerung verschlechtert hat. Wie der Bericht aufzeigt, werden insgesamt vermehrt höher qualifizierte Arbeitskräfte über die Personenfreizügigkeit eingestellt. Die Löhne entwickelten sich ausgewogen.

Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit (PFZ) gegenüber den EU- und den EFTA-Staaten hat sich die Zusammensetzung der Wanderungsströme zwischen 2002 und 2013 markant verändert. Bei der Zuwanderung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) handelt es sich heute in erster Linie um Arbeitsmigration. Die Öffnung des Arbeitsmarktes folgt den Bedürfnissen der Unternehmen und wirkt sich positiv auf die Erwerbstätigkeit und die Sozialwerke aus.

Erst später zeigen werden sich die Auswirkungen nach dem JA zur Masseneinwanderungsinitiative. Der sgv plädiert für eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der Kontingente. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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