Weko stellt Verfahren gegen ETA ein

Weko stellt Verfahren gegen ETA ein
Vincent Martenet, ehemaliger Weko-Präsident. (Foto: Weko)

Weko-Präsident Prof. Dr. Vincent Martenet. (Foto: Weko)

Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 14. Juli 2014 die Untersuchung gegen ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) eingestellt. Gegenstand dieser Untersuchung waren unilaterale Preiserhöhungen und Änderungen von Bezugskonditionen für mechanische Uhrwerke, die ETA im Jahre 2009 umsetzte.

Die Weko stellt die Untersuchung gegen ETA ein, da keine genügenden Hinweise vorlagen, dass das Verhalten von ETA in diskriminierender Weise erfolgte oder von sachfremden Motiven geleitet war. Dies im Wesentlichen, weil sowohl die Preiserhöhungen als auch die Bezugskonditionenänderungen für sämtliche Kunden gleichermassen zur Anwendung kamen. Hinzu kommt, dass die Weko in ihrem Entscheid vom 21. Oktober 2013 die stufenweise Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken mittels einvernehmlicher Regelung genehmigt hat. Diese enthält unter anderem auch Bestimmungen zu den Preis- und Bezugskonditionen bis zum Ende der Lieferverpflichtung von ETA am 31. Dezember 2019.

Die Weko hatte im Frühjahr 2009 aufgrund von Beschwerden die Untersuchung gegen ETA eröffnet. Die Vorwürfe gingen dahin, dass ETA mit den Preiserhöhungen und den Bezugskonditionenänderungen konzernexterne Kunden gegenüber Swatch-Group-Gesellschaften benachteilige. Die Untersuchung war vom Juni 2011 bis November 2013 während der Dauer der Untersuchung betreffend der stufenweisen Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken sistiert. (Weko/mc/ps)

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