Umstrittenes Ankaufprogramm der EZB vor dem EU-Gerichtshof

Umstrittenes Ankaufprogramm der EZB vor dem EU-Gerichtshof

Peter Gauweiler

Brüssel – Das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Kauf von Staatsanleihen beschäftigt an diesem Dienstag (14.10.) den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Richter werden sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage befassen, ob die Notenbank mit dem Programm innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Ein Urteil wird erst in etwa einem Jahr fallen (Rechtssache C-62/14).

Dabei geht es um die Ankündigung der Notenbank aus dem Sommer 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Die EZB hat dies allerdings niemals genutzt.

Kompetenzüberschreitung?
Geklagt hatte unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler. Bei dem Termin werden unter anderem Vertreter der Kläger sowie der Bundesregierung, des Bundestages, der EZB, des Europaparlaments und der EU-Kommission ihre Argumente vortragen. Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Das Bundesverfassungsgericht war im Februar zu dem Schluss gekommen, dass das Programm rechtswidrig war. Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Programm («Outright Monetary Transactions») zu unbegrenzten Staatsanleihekäufen ihre Kompetenzen überschritten hat. Die endgültige Entscheidung überliessen die Richter aber dem Europäischen Gerichtshof und legten ihren Luxemburger Kollegen eine Reihe an Fragen vor.

Den Notenbanken im Euroraum ist eine Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse verboten. Der EZB-Rat hatte gegen die Stimme Deutschlands beschlossen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern aufzukaufen, deren Zinsen die EZB für zu hoch hält. Der Präsident der EZB, Mario Draghi, hat stets betont, dass sich die Notenbank mit ihrer OMT-Zusage im Recht sieht. (awp/mc/hfu)

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