Swissgrid und BKW: Ausbau der Leitung Wattenwil – Mühleberg sistiert

Swissgrid und BKW: Ausbau der Leitung Wattenwil – Mühleberg sistiert
(Bild: © Gina Sanders - Fotolia.com)

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Bern / Laufenburg – Swissgrid hat im letzten Jahr gemeinsam mit der BKW beschlossen, das Projekt zur Verstärkung der Leitung Wattenwil – Mühleberg zu sistieren. Der Entscheid, ob die Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg auch unter den neuen energiepolitischen Rahmenbedingungen verstärkt werden muss, fällt spätestens 2015. Von einer Studie für eine Erdverkabelung wird vorläufig abgesehen. Aufgrund der langen Verfahrenszeit prüft die BKW in den nächsten Monaten den Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf der bestehenden 132-kV-Leitung.

Eine nachhaltige Energiezukunft erfordert auch die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Netzengpässe sind zu beseitigen und Lücken im Übertragungsnetz bedarfsgerecht zu schliessen. Konkret geht es darum, das Netz gezielt zu optimieren und wo notwendig zu verstärken. Die Netzplanung von Swissgrid berücksichtigt die durch die «Energiewende» veränderten Rahmenbedingungen und überprüft in Zusammenarbeit mit den Verteilnetzbetreibern alle Projekte bezüglich Notwendigkeit und Dringlichkeit für eine nachhaltige Energiezukunft. Dabei werden auch die in Verfahren stehenden Netzbauprojekte wie jenes für die Verstärkung der Leitung Wattenwil – Mühleberg im Kontext des gesamten Übertragungsnetzes überprüft und evaluiert. Dank verschiedener bereits umgesetzter oder geplanter, anderweitiger Netzmassnahmen ist die Versorgungssicherheit des Grossraums Bern aus heutiger Sicht auch ohne Verstärkung der Leitung Wattenwil – Mühleberg gewährleistet.

Entscheid 2015
Swissgrid wird erst nach Abschluss der laufenden Planung des Netzes 2025 und im Gesamtkontext aller Netzbauprojekte beurteilen können, ob eine Verstärkung der Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg auf 220 kV für die langfristige Versorgungssicherheit unbedingt notwendig ist. Die vorliegenden Zwischenergebnisse der Netzplanung 2025 liefern zum aktuellen Zeitpunkt nicht den eindeutigen Nachweis, dass eine Verstärkung der Leitung unter den neuen Rahmenbedingungen immer noch zwingend erforderlich ist. Solange kein zweifelsfreier Bedarfsnachweis für die Verstärkung vorliegt, werden keine weiteren Schritte zur Realisierung des Netzausbauprojekts unternommen werden. Die vom Projekt betroffenen Gemeinden wurden am 23. Oktober 2014 detailliert über den Sachverhalt informiert. Ob die Verstärkung der Leitung Wattenwil – Mühleberg auch unter den neuen Rahmenbedingungen immer noch notwendig ist, wird Swissgrid in 2015 entscheiden, nach Abschluss der Netzplanung 2025.

Da das Projekt der 220-kV-Leitung bis auf Weiteres sistiert bleibt, dient die bestehende 132-kV-Verbindung Wattenwil – Mühleberg auch in Zukunft der sicheren Stromversorgung der Region Bern von Süden her. Die 1942 gebaute Leitung ist allerdings in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Die BKW, in deren Besitz die Leitung bleibt, prüft in den nächsten Monaten verschiedene Modernisierungs- und Instandhaltungsvarianten und wird die betroffenen Gemeinden aktiv zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren. (BKW / Swissgrid /mc/ps)

Hintergrund
Ursprünglich hat das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 12. November 2012 Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid teilweise gutgeheissen. Es hat das Bundesamt für Energie (BFE) angewiesen, die Teilverkabelung der geplanten Leitung unter Einbezug eines unabhängigen Experten genauer zu prüfen. Der Auftrag wurde von Seiten BFE an Swissgrid weitergegeben. Seit Anfang 2013 ist die nationale Netzgesellschaft Swissgrid Eigentümerin des Schweizerischen Übertragungsnetzes (Betriebsspannung 380/220 kV). Damit ist Swissgrid nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau des Übertragungsnetzes in der Schweiz verantwortlich. Die BKW als Gesuchstellerin und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid als zukünftige Eigentümerin einer auf 220 kV ausgebauten Leitung Wattenwil – Mühleberg haben das BFE daraufhin ersucht, das Verfahren zum Neu- und Umbau dieser Leitung vorläufig einzustellen.

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