Uhrenexporte sinken im November um 4,4% auf 2,06 Mrd CHF

Uhrenexporte sinken im November um 4,4% auf 2,06 Mrd CHF

Bern / Biel – Die Schweizer Uhrenexporte haben sich im November für einmal abschwächt. Das Exportvolumen ging im Berichtsmonat gegenüber dem Vorjahr nominal um 4,4% auf 2,06 Mrd CHF zurück, real resultierte ein Minus von 4,8%, teilte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Donnerstag mit.

Allerdings zählte der diesjährige November einen Arbeitstag weniger als jener im 2013. Zusätzlich zu der um einen Arbeitstag schwächeren Berichtsperiode führt der Uhrenverband FH den Rückgang auf das weniger günstige Marktumfeld zurück. Bereinigt um den Kalendertag-Effekt stiegen die Uhrenexporte im Berichtsmonat gemäss EZV nominal um 0,3%. Im Oktober waren die Uhrenexporte um 5,2% gestiegen (real +4,2%), im September um 2,8% (real +3,1%).

In den ersten elf Monaten des Jahres belief sich der Zuwachs der Schweizer Uhrenexporte nominal mit einem Plus von 2,3% auf 20,4 Mrd CHF, real wuchsen die Ausfuhren um 2,7%.

Der Absatzrückgang hat sich gemäss FH bei Uhren aus allen Materialien gezeigt, wobei Golduhren mit einem Minus von 1,6% auf 772,8 Mio CHF noch am besten wegkamen. Der Absatz in Stückzahlen stieg indessen um 0,5% auf 527’000 Exemplare. Gold/Stahluhren verzeichneten eine Volumensteigerung um 1,0% auf 105’000 und ein wertmässiges Minus um 8,1% auf 251,3 Mio. Den grössten Absatzanteil haben Stahluhren, deren Volumen um 4,9% auf 1,45 Mio sank und deren Absatz um 3,4% auf 759,3 Mio zurückging.

Absatzrückgänge in allen Preiskategorien
Der Absatz von Uhren aus allen Preiskategorien ist im Berichtsmonat zurückgegangen – sowohl was die abgesetzten Stückzahlen als auch was die wertmässige Entwicklung betraf. In der Preiskategorie unter 3’000 CHF (Exportpreis) sank der Wert der Ausfuhren um 7,3%, die Stückzahlen fielen 7,0% tiefer aus. Der Absatz teurerer Uhren nahm wertmässig nur um 2,0% ab.

Unter den einzelnen Märkten gingen die Exporte nach Hongkong nach zwei positiven Monaten um fast 14% zurück. Demgegenüber hielt der positive Trend in den USA an, wo der Absatz um 17% anstieg. Unter den sechs grössten Exportmärkten kamen Hongkong mit einem Volumen von 343,8 Mio CHF und die USA mit 250,7 Mio auf die Plätze eins und zwei.

Nach den beiden grössten europäischen Absatzmärkten – Italien und Deutschland – sanken die Exporte um 3,0% auf 125,2 Mio CHF bzw. um 15% auf 117,0 Mio. Zusammen mit Singapur (+0,4% auf 113,2 Mio) und Japan (-4,8% auf 109,2 Mio) gingen in die sechs grössten Exportmärkte im Berichtsmonat rund 51 der Ausfuhren.

Uhrenindustrie definiert Vorgaben für Prädikat «Swiss Made»
Die Schweizer Uhrenindustrie legt im Hinblick auf die neue Swissness-Gesetzesvorgaben die Kriterien für das Gütesiegel «Swiss Made» fest. Damit eine Uhr als «Swiss Made» gilt, müssen neu 60% der Produktionskosten der Uhr und des Uhrwerks in der Schweiz anfallen.

Auch die technische Entwicklung der Uhr und des Uhrwerks muss hierzulande erfolgen. Diese beiden neuen Vorgaben beschloss der Vorstand des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) an seiner Sitzung vom Mittwoch, wie der FH am Donnerstag mitteilte.

Die neuen Kriterien ergänzen die bisherigen Kriterien für das Prädikat «Swiss Made»: Hauptvorgaben waren bislang, dass die Uhren mit einem Schweizer Uhrwerk ausgestattet sowie in der Schweiz zusammengesetzt und kontrolliert werden. Die neuen Vorgaben werden in der Revision der für die Uhrenindustrie massgeblichen Verordnung umgesetzt.

Die Einführung dieser 60%-Vorgabe ist für den FH «logisch und notwendig». Der Verband hatte für mechanische Uhren bei den Produktionskosten sogar einen Schweizer Mindestanteil von 80% gefordert. Die Bundesverwaltung hielt diese Forderung aber für unvereinbar mit den internationalen Verträgen der Schweiz.

Die Swissness-Vorlage wurde im Juni 2013 vom Parlament angenommen. Ziel der «Swissness»-Gesetzgebung ist der Schutz der für die Vermarktung wertvollen Herkunftsbezeichnung «Schweiz». Wer für Vermarktung oder Werbung ein Produkt oder eine Dienstleistung mit «Schweiz» anschreiben oder mit einem Schweizerkreuz versehen will, muss sich neu an bestimmte Herkunftskriterien halten.

Die neue Gesetzgebung soll Anfang 2017 in Kraft treten. (awp/mc/ps)

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