Frankenstärke: Entschädigung für Kurzarbeit möglich

Frankenstärke: Entschädigung für Kurzarbeit möglich
Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher WBF. (Foto: admin.ch)

Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher WBF. (Foto: admin.ch)

Bern – Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO beauftragt, die aktuellen Wechselkursschwankungen zur Begründung von Kurzarbeitsentschädigung zuzulassen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF reagiert damit auf die aussergewöhnliche Aufwertung des Schweizer Frankens nach dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank, die Kursuntergrenze zum Euro aufzuheben.

Das SECO hat entsprechend heute die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle, die auf Devisenschwankungen zurückzuführen sind, als anrechenbar zu erachten. Sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werden somit Gesuche um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung aufgrund von Wechselkursschwankungen ab sofort gutgeheissen. Damit steht den angesichts der starken Aufwertung des Frankens stark herausgeforderten Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur Verfügung, das sich in der Finanzkrise ab 2008 bewährt hatte.

Gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz können wirtschaftlich bedingte, voraussichtlich vorübergehende Arbeitsausfälle einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung entstehen lassen. Kein Anspruch besteht, wenn die Arbeitsausfälle auf Umstände zurückzuführen sind, die zum normalen Betriebsrisiko gehören. Schwankungen der Devisenkurse gehören grundsätzlich zum normalen Betriebsrisiko. Sie treten immer wieder auf und können jeden Betrieb treffen. Die im Nachgang zur Aufhebung des Mindestkurses durch die SNB aufgetretenen Devisenschwankungen seien aber hinsichtlich Ausmass und Tragweite als ausserordentlich einzustufen, schreibt das WBF in einer Mitteilung. Sie könnten somit zurzeit nicht als zum normalen Betriebsrisiko gehörend erachtet werden.

MEM-Industrie begrüsst Haltung vom Bundesrat zu Kurzarbeit
Die kleinen und mittelgrossen Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) begrüssen den Entscheid des Bundesrates zur Bewilligung von Kurzarbeit. Dies könne für die KMU in der MEM-Branche eine kurzfristige Lösung sein, teilt der Branchenverband Swissmechanic am Dienstag mit. Für viele KMU stelle die Euro-Krise jedoch ein strukturelles Problem dar, dessen Bewältigung langfristige Massnahmen erfordere. Bereits seien erste Stellen abgebaut worden, schreibt der Verband, ohne dies jedoch zu konkretisieren.

Wie viele von den rund 1’400 Mitgliedsunternehmen von der Möglichkeit von Kurzarbeit Gebrauch machen werden, könne derzeit nicht beziffert werden. Erste Meldungen über die Einführung von Kurzarbeit seien aber bereits eingegangen. (WBF/mc/pg)

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