Haftbefehl gegen drei frühere UBS-Manager in Frankreich

Haftbefehl gegen drei frühere UBS-Manager in Frankreich

Die Wolken über der UBS wollen sich nicht verziehen.

Paris – Die französischen Justizbehörden haben in Frankreich einen Haftbefehl gegen drei frühere Manager der Grossbank UBS erlassen. Dies berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP mit Bezug auf Quellen aus Justizkreisen. Grund ist, dass sich die Manager auf eine Vorladung hin im Januar nicht gemeldet hätten. Die Pariser Staatsanwaltschat hat die Meldung gegenüber AWP bestätigt, unterstrich dabei aber, dass bisher keine Anklagen erhoben worden seien. Die UBS wollte die Information auf Anfrage der sda nicht kommentieren.

Laut den Informationen war die drei gesuchten Personen in der Schweiz für die UBS tätig, wobei einer der drei für die Vermögensverwaltung in Westeuropa und die anderen zwei für die Vermögensverwaltung in Frankreich zuständig waren. Die Untersuchung beziehe sich dabei in erster Linie auf die Periode 2008 bis 2010, während die Vorwürfe für die Periode von 2004 bis 2012 gälten, hiess es.

Die französische Justiz hatte bekanntlich 2012 Ermittlungen gegen die Grossbank wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerhinterziehung 2012 aufgenommen. Im Juli letzten Jahres waren diese ausgeweitet worden und es wurde ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei eingeleitet. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse (von kolportierten 5 Mrd EUR) verlangt, dass die UBS eine Kaution von 1,1 Mrd EUR hinterlegt, was diese Ende September dann auch getan hatte.

Vorwurf: Beihilfe zu Steuerhinterziehung 
Konkret wird die UBS verdächtigt, reichen Kunden von 2004 bis 2012 bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Um Geldflüsse zu verschleiern, soll unter anderem ein spezielles Buchführungssystem aufgebaut worden sein.

In diesem Zusammenhang war Anfang Oktober auch bekannt geworden, dass die UBS rund 100 Dossiers von französischen UBS-Kunden an die französischen Behörden geliefert hat. Zum Teil war gar von 300 Dossiers die Rede. (awp/mc/ps)

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