SRG: Gebühren oder Werbung, Staat oder Markt

SRG: Gebühren oder Werbung, Staat oder Markt

(Bild: Sujet SRG, Farbgebung Moneycab)

Der SRG weht vor der Abstimmung eine steife Brise der Ablehnung entgegen. Im Scheingefecht um eventuell etwas tiefere Abgaben geht die völlig verquere Markt-Stellung und das zu wenig geklärte Angebot des Staatsbetriebes unter.

Kommentar von Helmuth Fuchs

Die Befürworter der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) versuchen, über das bewährte Mittel der breit gestreuten Geldsegnung beim Stimmvolk Unterstützung zu gewinnen: Es wird billiger für alle (ausser für ein paar Grossunternehmen), Kontrollen und bürokratische Aufwendungen entfallen und der Service public dient schliesslich allen. Alle inhaltlichen Diskussionen sollen bitte erst nach der Klärung der Finanzen geführt werden.

Geld vor Inhalt
Als Unternehmer kann ich der Originalität des Ansatzes und der Dreistigkeit der geplanten Umsetzung eine gewisse Bewunderung nicht verwehren. Stellen Sie sich vor, Sie planen, ein neues Produkt auf den Markt zu bringen. Zuerst fordern Sie die Kunden auf, die Bezahlung vorzunehmen, über das Produkt würde man sich dann später einigen. Der Hinweis, dass es dann auch etwas günstiger sei als das heute schon fehlerhafte Produkt, schafft kaum Vertrauen.

An den Honigtöpfen des Staates und der Werbung
Die SRG hat sich eine Stellung geschaffen, die es in einem liberalen bürgerlichen Umfeld eigentlich nicht geben dürfte. Mit Staatsgeldern mehr als grosszügig ausgestattet wildert sie ungehemmt im freien Werbemarkt. Dazu werden eigens zur Platzierung von Werbegeldern Gefässe geschaffen, wie zum Beispiel die zur besten Zeit schlechtest inszenierte Börsensendung, die auch nicht im Ansatz als Service public getarnt werden kann. Die SRG entzieht aus einer Monopolstellung heraus Unternehmen, von denen sie sich finanzieren lässt, gleichzeitig Werbegelder.

Schmerz- und Schweigegeld für die Privatmedien
Die im Umfeld der Quasi-Monopolistin agierenden privaten Fernseh- und Radiounternehmen werden durch kleine Beteiligungszahlungen in akzeptablem Unruhezustand gehalten. Die Aussicht auf eine Erhöhung der Beiträge aus dem Staatstopf, bei Gelingen der Abstimmung, sorgt auch diesmal für den Burgfrieden mit den Privaten. Der gespielte Wettbewerb dient dann wiederum als Hebel, um die Werbefenster auf Filmunterbrechungen auszudehen. Für die im europäischen Vergleich rekordhohen Gebühren bekommen die Schweizer Konsumenten einen eher dürftigen Mix aus Eigenleistungen, eingekauften Inhalten und Werbung.

Hat Ihr Unternehmen Augen und Ohren?
Unabhängig davon, wie gross ein Unternehmen ist, hat es weder Augen noch Ohren. Daran ändert auch ein inniger Besteuerungswunsch nichts. Alle Mitarbeitenden von Unternehmen bezahlen diese Abgabe als Privatpersonen schon. Wenn ich also fern sehe oder Radio höre, sollte es irrelevant sein, ob ich dies als Privatperson oder Mitarbeitender eines Unternehmens tue. Die Abgaben dafür sind schon zwangsentrichtet für alle möglichen Geräte, sollten also kein zweites Mal erhoben werden können.

Service was?
Zur Begründung der hohen Gebühren wird zuvorderst die Mehrsprachigkeit und der Service public ins Feld geführt. Beides richtig und für den Zusammenhalt der Schweiz wichtig. Das darf auch etwas kosten. Was aber all die eingekauften US-Serien, sinnentleerten Unterhaltungsformate und nur schlecht getarnten Werbeformate mit Service public zu tun haben, kann die SRG bis heute nicht begründen. Ebenso wenig, weshalb es mehrere Sender in Sprachgebieten mit einigen hundert Zuschauern und Zuhörern benötigt. Offenbar ein Angebot, das kaum jemanden interessiert, ausser die Machern.

Umkehr der Sicht
Bevor jetzt der SRG ein neues, wenn auch kurzfristig etwas günstigeres, Finanzierungsmodell gewährt wird, müssen mit Hochdruck einige fundamentale Fragen geklärt werden:

  • Welche Inhalte sollen über den Service public abgedeckt werden?
  • Wie viele Sendegefässe benötigt ein funktionierender Service public?
  • Welche finanziellen Mittel benötigt die SRG, um ihren Auftrag zu erfüllen?
  • Soll die SRG über Gebühren oder Werbung finanziert werden (Fünfer UND Weggli geht nicht)?

Die Klärung dieser Fragen hätte man eigentlich als Stimmbürger im Vorfeld erwarten dürfen. Dass die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, im Abstimmungsendspurt bei einem allfälligen «Nein» mit dem Abbau von populären Sportsendungen droht, zeigt die Dürftigkeit wirklicher Argumente. Die aktuelle Vorlage gehört mit einem NEIN zurück an die Absenderin.

Moneycab Umfrage zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert