Optimal abgesichert: Versicherungen für Eigentümer und Vermieter

Optimal abgesichert: Versicherungen für Eigentümer und Vermieter

Nicht nur der Mieter hat Pflichten, denen er nachkommen muss. Denn als Vermieter hat man dafür Sorge zu tragen, dass die vermietete Immobilie und das umliegende Grundstück sicher und frei von Gefahrenquellen sind. Geschieht im Garten oder Treppenhaus ein Unfall, haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen. Damit ein Schadensfall nicht zum finanziellen Ruin führt, sollten Vermieter deshalb Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz legen.

Wenn man einen Schaden verursacht, greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung, um vor den finanziellen Folgen zu schützen. Als Vermieter reicht diese Police allein allerdings nicht mehr aus. Denn in einer Immobilie können Schäden auch ohne aktives Verschulden des Eigentümers geschehen. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Versicherungen zu wählen, um einen umfassenden Schutz zu geniessen.

Haus-und-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Keinen Schnee auf dem Gehweg zu räumen, den Hauseingang schlecht zu beleuchten oder eine Treppe in einem nicht ordnungsgemässen Zustand zu belassen, sind Fahrlässigkeiten, die bei vielen Sachversicherungen für einen Ausschluss der Kostenübernahme führen. Die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung greift allerdings auch in solchen Fällen. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall auch die Kosten, wenn durch einen Sturm herabfallende Dachziegel oder die Äste eines Baumes Schaden verursachen. Da solche Unfälle zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen können, ist diese Art der Versicherung unverzichtbar für alle Eigentümer, die eine Immobilie vermieten. Als Vermieter besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherung als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen.

Wohngebäudeversicherung
Schäden, die direkt an der Immobilie durch Feuer, Explosionen, Leitungswasser, Frost, Blitzeinschlag, Sturm oder Hagel entstehen, werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer eine Immobilie in der Nähe eines Flusses oder anderen Gewässers besitzt, sollte sich zusätzlich gegen Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmungen absichern. Diese Versicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, wer aber ein Haus oder eine Wohnung durch einen Kredit finanziert, dem wird oft jedoch ohnehin nahegelegt, diese Versicherung abzuschliessen.

Rechtsschutzversicherung
Zwischen Vermieter und Mieter ist das Konfliktpotenzial hoch. Nicht selten kommt es zum Streit, der vor Gericht führt. In fast keinem Rechtsbereich gibt es so viele Streitfälle, wie im Mietrecht. Deshalb sollte der Vermieter mit einer Rechtsschutzversicherung für den Ernstfall vorsorgen. Die Kosten für einen Rechtsstreit werden dann von der Versicherung übernommen – ausser eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung werden weder Gerichts- noch Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Die Versicherung lohnt sich also im Ernstfall. Andere Versicherungen, wie eine Mietausfallversicherung, die greift, wenn der Wohnraum unbewohnbar ist, oder eine Mietnomadenversicherung, die durch Mieter verursachte Schäden und Mietausfälle ausgleicht, sind im Regelfall nicht ratsam, da bei vielen das Kosten-Nutzen-Verhältnis unausgewogen ist. (Haftplichtversicherungs-Test/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert