Kanton Schwyz: Schiffbruch der bürgerlichen Steuerpolitik

Kanton Schwyz: Schiffbruch der bürgerlichen Steuerpolitik

Kaspar Michel, Finanzchef und Regierungsrat Kanton Schwyz (FDP) (Bild: Bote.ch)

Schwyz – Im idyllischen Innerschweizer Biotop können aktuell die Auswirkungen einer zu lange aufgeschobenen Anpassung der Steuerpolitik beobachtet werden. Was einst als Erfolgsmodell den bäuerlichen Kanton aus der Armut führte, hat ihn zum Schluss wieder an den Rand des Ruins gebracht: Die Schaffung eines Steuerparadieses für Reiche und Superreiche.

Von Helmuth Fuchs

Was lange währt, wird nicht immer gut. Lange galt das Schwyzer Steuerparadies für Reiche als Erfolgsmodell. Der (schon lange bekannte) Mechanismus des nationalen Finanzausgleiches (NFA), zu lange hinausgezögerte Entscheide und nicht zuletzt die steigenden Kosten der Spitalfinanzierung haben im Kanton Schwyz dazu geführt, dass die Reserven aufgebraucht sind und in Zukunft, ohne eine Erhöhung der Steuern, rote Zahlen den Finanzhaushalt prägen.

Der Regierungsrat (3 SVP, 2 FDP, 2 CVP) hat sich entschlossen, dem entgegen zu wirken und möchte, nach einer Steuererhöhung im 2015, 2017 vom Modell der progressiven Einkommensbesteuerung auf eine Flat Rate Tax wechseln, die zum Beispiel schon in den Kantonen Obwalden oder Uri Verwendung findet. Um eine breitere Diskussion zu ermöglichen bietet der Regierungsrat zwei Varianten an, wobei er sich klar für Variante 2 (Flat Rate Tax) ausspricht.

  • Variante 1
    Der Kantonstarif würde erhöht (zusätzliche Einnahmen total von 94 Millionen Franken). Stärker zur Kasse gebeten würden Personen mit einem steuerbaren Einkommen ab 47’000 Franken (Ehepaare: 89’300 Franken). Der Maximalsteuersatz würde von 5,0 auf 5,8 Prozent erhöht und und ab Einkommen von 366’400 (696’400) Franken gelten. Zusätzlich müssten sich die Gemeinden und Bezirke zu rund einem Drittel an der NFA-Last des Kantons beteiligen. Sie müssten 67 Millionen Franken übernehmen. Der Staatshaushalt würde somit um 161 Millionen Franken besser dastehen.
  • Variante 2
    Neu sollen die Einkommen wie bereits in Obwalden und Uri einer Flat Rate Tax unterstellt werden. Der Einheitstarif, der für alle Einkommen im Kanton, den Gemeinden und Bezirken gelten soll, würde bei 5,5 Prozent angesetzt. Gleichzeitig würden tiefere Einkommen durch höhere Sozialabzüge entlastet. Die Abzüge sollen bei Alleinstehenden um 10’000 und bei Verheirateten um 20’000 Franken erhöhet werden. Die Mehreinnahmen werden bei dieser Variante total auf 170 Millionen Franken beziffert.

Auch SVP will den Mittelstand mehr belasten
Die Variante zwei bringt dem Kanton nachhaltig mehr Steuereinnahmen mit weniger Aufwand ein und würde auch auf Bezirks- und Gemeindeebene zu Mehreinnahmen führen. Der Nachteil: Die Flat Rate Tax führt vor allem bei mittleren Einkommen zu höheren Steuern. Hohe Einkommen werden gegenüber der Variante 1 weniger belastet. Für den bürgerlich dominierten Kanton (Kantonsratsfraktionen: SVP 35, CVP 30, FDP 24, SP 11) kommt die Wende hin zu höheren Steuern einem Tabubruch gleich. Vor allem die SVP dürfte bei ihren Wählern im Mittelstand, denen bis anhin tiefe Steuern bei gleichzeitigen Kürzungen, zum Beispiel im Bildungs- und Sozialbereich, als Erfolgsmodell verkauft wurden, in Erklärungsnotstand geraten. Den erfolgsverwöhnten Rechtsparteien könnte in Zukunft mit solchen Meldungen ein kühlerer Gegenwind der eigenen Basis entgegenwehen, zumal im Kanton Schwyz die Linke als Entschuldigungsargument praktisch nicht existiert.

Sollte die Flat Tax Rate vom Stimmvolk angenommen werden und zu den gewünschten Mehreinnahmen führen, könnte dies den Druck auch auf andere Kantone erhöhen und zu einer Vereinfachung der Steuermodelle führen. Bei gleicher Ausgestaltung wie im Kanton Schwyz würde damit vor allem der Mittelstand grössere Steuerlasten zu tragen haben.

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