sgv zur Revision des Lebensmittelgesetzes Largo: Zurück an den Absender

sgv zur Revision des Lebensmittelgesetzes Largo: Zurück an den Absender
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:

Bern – Der sgv lehnt die Revision des Lebensmittelgesetzes Largo ab. Dieses Bürokratiemonster von fast 2´000 Seiten muss zur Überarbeitung und Vereinfachung zurück an den Absender ge­schickt werden. In der jetzigen Form führt die Revision zu einer Reglementierungs-Lawine mit horrenden Folgekosten.

Die Regulierungsfolgekostenabschätzung (RFA) veranschlagt die Kosten für die Einführung der neuen Lebensmittelgesetzgebung auf über 270 Millionen Franken und schätzt die jährlich wiederkehrenden Kosten auf bis zu 46 Millionen Franken. In diesen Zahlen sind die 9 neu zu schaffenden Stellen in der Bundesverwaltung und die Kosten, welche durch die betroffenen Unternehmen zu tragen sein werden, nicht einmal berücksichtigt. Dies ist inakzeptabel. Unnötige Regulierungen kosten uns heute bereits jährlich über 60 Milliarden Franken. Das sind 10 Prozent des jährlichen BIP. Es sind Revisionsprojekte wie Largo, welche die Überregulierung in der Schweiz unnötig erhöhen.

Harmonisierung mit EU-Recht nicht zwingend
Ziel dieser Revision ist die Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an jenes der Europä­ischen Union. Diese Harmonisierung ist jedoch weder zwingend noch wirtschaftlich sinnvoll, da die Mehrheit der oft kleinen Unternehmen ausschliesslich im schweizerischen Binnenmarkt tätig ist. Eine Harmonisierung ist vielmehr auf die Exportbranche zu beschränken, für die eine EU-konforme Gesetzgebung wirtschaftlich Sinn macht.

Der sgv hält insbesondere die Einführung neuer obligatorischer Angaben zur Herkunft der Rohstoffe sowie die Kennzeichnungspflicht der Nährwerte und Allergene im Offenverkauf für überflüssig und gar schädlich. Das geschulte Fachpersonal kann jederzeit mündlich auf Anfrage Auskunft über Allergene geben. Das ist verlässlicher und einfacher. Die vorgeschlagene Übergangsfrist von einem Jahr für die Revision ist zudem unrealistisch.

Vorauseilender Gehorsam
Das Projekt Largo ist Ausdruck des vorauseilenden Gehorsams, an dem die Bundesverwaltung krankt. Es ist nicht einzusehen, weshalb man sich regelmässig strengere Regelungen ausdenkt,  welche über das in der Europäischen Gesetzgebung Geforderte hinausreichen. Das Swiss Finish entwickelt sich zunehmend zum Markenzeichen unseres Gesetzgebers und bestraft einmal mehr und auch in diesem Fall die Wirtschaft. Der Fokus muss auf dem Wesentlichen liegen: auf der Verhinde­rung jeglicher zusätzlicher Erhöhung der Regulierungsdichte und des Swiss Finish. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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