HSBC-Datendieb Falciani zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

HSBC-Datendieb Falciani zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Hervé Falciani. (Archivbild)

Hervé Falciani.

Bellinzona – Sein Stuhl blieb während der gesamten Verhandlung leer, einem Urteil konnte sich Hervé Falciani jedoch nicht entziehen. Am Freitag hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht befand ihn des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig. Freigesprochen wurde er dagegen vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses und der unbefugten Datenbeschaffung.

Das Bundesstrafgericht sprach von schweren Verstössen: Der frühere Informatiker der Bank HSBC habe den Finanzplatz Schweiz gefährdet. Ebenso habe er die Unabhängigkeit der Schweiz aufs Spiel gesetzt, indem er ausländischen Stellen seine Daten angeboten habe, namentlich in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland.

Kein Vertrauen in die Schweizer Justiz
Falciani – er ist italienisch-französischer Doppelbürger – erschien zur Verhandlung und auch zur Urteilseröffnung nicht vor dem Gericht, obwohl ihm ein sogenannter «Passierschein» angeboten worden war. Er hatte zuvor erklärt, nicht genügend Vertrauen in die Schweizer Justiz zu haben.

Forderung der Bundesanwaltschaft nicht ganz erfüllt
Das Gericht blieb mit dem Urteil hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für Falciani gefordert hatte. Zum Vorwurf der unbefugten Datenbeschaffung sagte das Gericht, dass die Bundesanwaltschaft nicht habe nachweisen können, dass es Falciani gelungen sei, besondere Schutzmassnahmen zu umgehen.

Dass der ehemalige Informatiker interne Weisungen seiner Arbeitgeberin nicht respektiert habe, genüge nicht, um zuzulassen, dass er besondere Massnahmen für den Schutz der Daten umgangen habe, sagte Richter David Glassey bei der Urteilseröffnung.

Freigesprochen wurde Falciani auch vom Vorwurf, das Bank- oder das Geschäftsgeheimnis verletzt zu haben. Die ihm vorgeworfenen Taten seien bereits verjährt, da sie sich vor Juli 2008 ereigneten. Auf die Zivilklage der Bank HSBC trat das Gericht demnach nicht ein.

Möglicher Rekurs vor dem Bundesgericht
Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist noch nicht definitiv – es steht noch die Möglichkeit offen, Einspruch vor dem Bundesgericht zu erheben. Als französisch-italienischer Doppelbürger kann er nicht an die Schweiz ausgeliefert werden, um seine Strafe anzutreten.

Die ehemalige Arbeitgeberin Falcianis begrüsste in einer ersten Stellungnahme den Entscheid des Richters in Bellinzona: Falciani habe für seine «persönliche Bereicherung» systematisch Kundendaten gestohlen, schrieb die HSBC-Bank am Freitag in einem Communiqué. Die Aussagen der Zeugen vor Gericht hätten aufgezeigt, dass Falciani nicht als Whistleblower gehandelt habe. (awp/mc/pg)

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