sgv: Ergänzungsleistungen – Keine Einschränkungen beim Kapitalbezug

sgv: Ergänzungsleistungen – Keine Einschränkungen beim Kapitalbezug
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Der Bundesrat will mit der Reform der Ergänzungsleistungen den Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge einschränken. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt dies mit aller Entschiedenheit ab. Ohne solche Kapitalbezüge wären viele Firmengründungen gar nicht möglich. Viele neue Arbeitsplätze würden gar nicht erst geschaffen. Die Selbstständigkeit als Motor der Wirtschaft würde abgewürgt.

Viele erfolgreiche Firmengründungen sind nur dank Kapitalbezügen aus der zweiten Säule möglich, da es für Startup-Unternehmen kaum Bankkredite gibt. Diese Vorbezüge einzuschränken wäre ein unverantwortbarer Eingriff und würde die Selbstständigkeit als Motor der Wirtschaft abwürgen. Die Schweiz ist als rohstoffarmes Land existentiell auf eine innovative Wirtschaft und neue, dynamische Firmen angewiesen. Nur so können Arbeitsplätze geschaffen und bestehende Jobs gesichert werden. Dass gewisse Firmengründungen scheitern, ist Bestandteil des unternehmerischen Risikos. Ohne dieses kann sich keine florierende Volkwirtschaft entwickeln. Das Scheitern einzelner Jungunternehmer darf aber nicht Anlass dazu sein, den Kapitalbezug für Firmengründungen ganz zu verbieten.

Nach wie vor reüssieren die meisten Jungunternehmer, einige eben erst im zweiten oder dritten Anlauf. Wer gänzlich scheitert, hat meistens noch genügend Zeit, um sich wieder ein ansprechendes Alterskapital aufzubauen.

Die Vorschläge des Bundesrates zur Einschränkung der Kapitalbezüge schiessen auch beim Wohneigentumserwerb massiv übers Ziel hinaus. Bundesrat Berset und sein Departement schieben Einzelfälle vor, um derart fundamentale und schädliche Eingriffe in die Eigentumsrechte zu rechtfertigen. Es ist keine Lösung, alle mündigen Bürger in ihren Rechten zu beschneiden. Um Missbräuche zu verhindern, genügt es Art. 11a ELG zu verschärfen: All jene, die Vorsorgegelder missbrauchen, sollen sich später mit dem absoluten Existenzminimum begnügen müssen. (sgv/mc)

Schweiz. Gewerbeverband

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