Gericht bestätigt Flugbeschränkungen


Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat erneut die Flugbeschränkungen an der deutsch-schweizerischen Grenze bestätigt. Das Gericht lehnte am Freitag Eil-Anträge der Schweizer Fluggesellschaft Swiss und der Zürcher Flughafenbetreiber ab.


Unique und Swiss mit Klage abgeblitzt: Die Ausweitung des deutschen Nachflug-Verbots bleibt bestehen. (keystone)
Die Kläger wollten durchsetzen, dass die im April von der deutschen Regierung erlassene Ausweitung des Nachtflug-Verbots von und nach Zürich-Kloten sowie weitere Beschränkungen vorerst ausgesetzt werden, bis die noch fehlenden Instrumenten-Landesysteme in Betrieb seien. Die Beschränkungen seien offensichtlich rechtswidrig. Sie führten zu einer Kapazitätsreduzierung um ein Drittel und zu unerträglichen Verspätungen. Ein geordneter Flugbetrieb sei damit unmöglich.


Keine Kapazitäts-Engpässe
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach den im Internet abrufbaren Flugplänen bestünden keine Kapazitäts-Engpässe. Zwar komme es zu Verspätungen, die aber nicht wesentlich durch die Flugbeschränkungen auf deutschem Gebiet verursacht würden. Ausserdem habe der Flughafen selbst auf ein entscheidendes Manko hingewiesen: In Zürich seien im Unterschied zu anderen Flughäfen nicht alle Hauptpisten mit einem Instrumentenlandesystem ausgerüstet.


Erste Klage im Januar gescheitert
Die deutsche Seite hatte im April unter anderem das bestehende Nachtflugverbot um zwei Stunden ausgedehnt und die Mindestflughöhen über deutschem Gebiet angehoben. Eine Schweizer Klage gegen die ursprünglichen Beschränkungen war im Januar in Mannheim gescheitert. (sda/scc/pds)

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