Swissair: Untersuchung wegen möglicher Gläubigerschädigung


Die SAirGroup wurde in den Jahren 2000 und 2001 umgebaut, um die massiv verschuldeten SAirLines zu sanieren. Bezirksanwalt Hanspeter Hirt untersucht nun, ob die Gläubiger der SAirGroup dadurch in unzulässiger Weise geschädigt wurden.


SAir-Pleite: Gerichtliches Nachspiel. (pd)
Hirt bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der «Sonntags-Zeitung». In den Jahren 2000 und 2001 wurden Untergesellschaften der SAirGroup im Wert von insgesamt über 2 Milliarden Franken in die überschuldete SAirLines integriert. Damit wurde diese technisch saniert. Nicht für alle vorteilhaft
Für die Gläubiger der SAirLines waren diese Transaktionen vorteilhaft, für jene der Muttergesellschaft aber nicht. Sie werden nur noch Bruchteile ihrer Forderungen zurückbekommen. Wären die Untergesellschaften nicht der SAirLines einverleibt worden, sähe die Bilanz für die Obligationäre der SAirGroup besser aus.


Weitere Einvernahmen 2004
Der Bezirksanwalt untersucht nun, ob der Konzernumbau den Tatbestand der «Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung» gemäss Artikel 164 des Strafgesetzbuchs erfüllt. Verantwortlich für allfällige Gesetzesvorstösse wären der Verwaltungsrat und die ausführenden Manager. Laut Bezirksanwalt Hirt werden im ganzen nächsten Jahr zu dieser und anderen Fragen der Strafuntersuchung zum Fall Swissair Einvernahmen durchgeführt. (awp/scc/mas)



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