Pendlerabzug wird nicht auf 800 Franken begrenzt

Pendlerabzug wird nicht auf 800 Franken begrenzt

Pendler sollen Fahrkosten bis zu einer Obergrenze von 3000 Franken abziehen können.

Bern – Pendlerinnen und Pendler sollen auch weiterhin einen grossen Teil ihrer Fahrkosten von den Steuern abziehen können. Der Bundesrat verzichtet darauf, den Pendlerabzug auf 800 Franken zu begrenzen. Stattdessen will er eine Obergrenze von 3000 Franken einführen.

Es geht um die Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI), mit welcher nicht zuletzt die Nutzer vermehrt zur Kasse gebeten werden sollen. Als Verkehrsministerin Doris Leuthard im Januar die Pläne des Bundesrates vorstellte, erntete sie Kritik. Insbesondere die geplante Begrenzung der Steuerabzüge für Pendler stiess auf Ablehnung. Der Bundesrat hielt vorerst dennoch daran fest. Nach der Vernehmlassung hat er nun aber Änderungen vorgenommen, wie das Verkehrsdepartement (UVEK) am Mittwoch mittelte.

Obergrenze bei 3000 Franken
Heute können Pendlerinnen und Pendler die effektiven Fahrkosten von der direkten Bundessteuer abziehen. Künftig sollen sie nachgewiesene Kosten bis 3000 Franken abziehen können. Bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone auch weiterhin frei entscheiden können, wie sie den Fahrkostenabzug gestalten wollen.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollen ihrerseits Kosten abziehen können, die in etwa einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Mit dieser neuen Regelung würde der Bund gegenüber heute rund 200 Millionen Franken mehr einnehmen. Bei den ursprünglichen Plänen rechnete er mit Mehreinnahmen von 250 Millionen.

Geringere Belastung der Kantone
Änderungen hat der Bundesrat auch bei der Kantonsbeteiligung angebracht: Auf Wunsch der Kantone wird ein neues System entwickelt, welches die Kantone unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Millionen belastet. Ursprünglich wollte der Bundesrat die Kantone mit 300 Millionen zusätzlich belasten.

Die Differenz will der Bund selber tragen. Wie in der Vernehmlassung gefordert, erhöht der Bundesrat die Bundesmittel um 100 Millionen auf jährlich 2,3 Milliarden Franken. Zudem soll der Beitrag des Bundes regelmässig dem vollen Wirtschaftswachstum angepasst werden. Dadurch stiegen die jährlichen Zahlungen des Bundes deutlich, schreibt das UVEK.

Erhöhung des Trassenpreises
Die weiteren zusätzlichen Mittel für die Bahninfrastruktur kommen – wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen – aus einer Erhöhung des Trassenpreises um 100 Millionen Franken ab 2017. Dies in Ergänzung zur bereits beschlossenen Erhöhung um 200 Millionen per 2013.

Finanzierung soll auf neue Grundlage gestellt werden
Der Bundesrat hat das UVEK am Mittwoch beauftragt, mit diesen Eckwerten die Botschaft ans Parlament zu erstellen. Ziel ist es, die Finanzierung der Bahninfrastruktur auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die bisherigen Mittel des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV) sollen in den künftigen unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) überführt werden: Die LSVA und das Mehrwertsteuerpromille unbefristet, die Mineralölsteuermittel befristet bis voraussichtlich 2030. Zur Gleichbehandlung von Strasse und Schiene soll für die Strasse eine Fondslösung geprüft werden, wie das UVEK schreibt. (awp/mc/pg)

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