Innovationsparks mit mehreren Standorten

Innovationsparks mit mehreren Standorten

EDI-Vorsteher Didier Burkhalter.

Bern – Die Unterstützung des Bundes für den Aufbau eines nationalen Innovationsparks wird konkreter. Der Bundesrat hat dem Parlament dazu am Mittwoch die gesetzlichen Grundlagen vorgeschlagen. Auf Druck der Kantone will er die Bundesunterstützung nun aber nicht auf einen Standort beschränken.

Seit die Stiftung Forschung Schweiz im Herbst 2007 in einer Machbarkeitsstudie den ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf bei Zürich als geeigneten Standort für einen Innovationspark von internationaler Bedeutung bezeichnete, wurden in vielen Regionen der Schweiz solche Ideen entwickelt – etwa in Biel oder in Raron VS.

Nicht überraschend lehnten deshalb die Kantone in der Vernehmlassung zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) den Vorschlag des Bundesrats ab, die Bundesunterstützung auf genau einen Standort zu beschränken. So vorzugehen sei «fragwürdig, unrealistisch oder nicht machbar» erklärten sie.

Umstrittenem Standortentscheid ausgewichen
Um im Wettbewerb der Kantone nicht mit einem umstrittenen Standortentscheid für böses Blut zu sorgen, entschied der Bundesrat nun am Mittwoch auf Antrag von Forschungsminister Didier Burkhalter, dem Parlament einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten: Der Aufbau eines nationalen Innovationsparks soll auch in Form eine Verbundes verschiedener Standorte und ihrer Träger möglich sein.

Der Bundesrat übernimmt damit einen Vorschlag, den die Stiftung Forschung Schweiz Anfang 2010 machte, um die Interessen der verschiedenen möglichen Standorte unter einen Hut zu bringen. Laut Burkhalter will der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen Formulierung den möglichen Trägern eines Innovationsparks die geforderte Flexibilität einräumen. Gleichzeitig wolle der Bundesrat aber auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass er den Aufbau eines Innovationsparks wünsche.

Erst der Ankick
Es handle sich dabei um ein Generationenprojekt, das vergleichbar sei mit dem «Innovationspark» des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Boston. Gefordert seien nun die möglichen Träger eines solchen Innovationsparks. Beteiligen müssen sich sowohl Kantone und Forschungsinstitutionen als auch die Privatwirtschaft.

Mit der Möglichkeit des Bundes, den Trägern eines schweizerischen Innovationsparks Grundstücke zur Verfügung zu stellen, hat der Bund laut Burkhalter aber erst den Ankick ausgeführt. Der Match sei aber noch lange nicht zu Ende.

Vom Ziel, die herausragende Stellung der Schweiz als Forschungs- und Innovationsstandort zu verteidigen und auszubauen, lässt sich der Bundesrat auch bei allen anderen Punkten der FIFG-Totalrevision leiten.

Spitzenstellung verteidigen
So sollen Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes in der Forschungsförderung geklärt und Planungsverfahren vereinfacht werden. Zudem soll die Forschungsförderung mit dem eben vom Parlament verabschiedeten Hoschulförderungs- und Koordinationsgesetz harmonisiert werden.

Keine höhere Regulierungsdichte
Der Gesetzesentwurf bleibt aber dem bisherigen Recht treu: Es bleibe ein einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz und führe nicht zu einer höheren Regulierungsdichte, hiess es. Mit Ausnahme der möglichen Unterstützung für einen nationalen Innovationspark soll das FIFG zudem zu keinen anderen neuen Subventionen führen.

Präzisierung der Aufgaben von SNF und KTI
Präzisiert werden in dem Gesetz die Aufgaben und Zuständigkeiten der in der Schweiz mit der Forschungs- und Innovationsförderung betrauten Institutionen wie dem Nationalfonds (SNF) oder der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Präzisieren will der Bundesrat weiter die Regeln für die Ressortforschung der Bundesverwaltung. Geklärt werden auch die Aufgaben und Verfahren in der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit. (awp/mc/pg)

EDI

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