Alstom-Tochter wegen Bestechungsfällen verurteilt

Alstom-Tochter wegen Bestechungsfällen verurteilt

Bern – Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat die Alstom Network Schweiz AG zu einer Busse von 2,5 Mio CHF und einer Ersatzforderung von 36,4 Mio CHF verurteilt. Die Tochtergesellschaft des französischen Alstom-Konzerns wird für schuldig befunden, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger in Lettland, Tunesien und Malaysia zu verhindern, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Alstom Network Schweiz habe auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl verzichtet, weshalb dieser rechtskräftig sei, so die Bundesanwaltschaft (BA) weiter. Die gegen die französische Alstom SA geführte Strafuntersuchung wurde unter gleichzeitiger Auferlegung der Verfahrenskosten eingestellt. Zudem leistete Alstom eine Wiedergutmachung in Höhe von 1 Mio CHF, die an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz überwiesen wurde. Das Strafverfahren sei damit nach zweijähriger Untersuchung abgeschlossen, so die BA.

Ermittlungen auf 15 Länder fokussiert
2008 war ein laufendes Strafverfahren auf den ehemaligen Compliance Manager von Alstom und 2009 dann auf die Gesellschaften Alstom Network Schweiz AG und Alstom SA, Frankreich, ausgedehnt worden. Die Ermittlungen hätten sich schliesslich auf rund 15 Länder fokussierten, so die BA. Entsprechend seien auch zahlreiche Rechtshilfeersuchen an ausländische Strafverfolgungsbehörden gestellt worden. Die BA stellte laut Mitteilung fest, dass der Konzern zwar ein grundsätzlich taugliches Compliance Regelwerk eingeführt, seine eigenen Regelungen jedoch nicht mit der notwendigen Hartnäckigkeit durchgesetzt habe. Er habe deshalb Bestechungshandlungen in Lettland, Tunesien und Malaysia nicht verhindert.

Alstom kooperationsbereit gezeigt
Alstom Network Schweiz AG und die Alstom SA hätten im Laufe des Verfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zunehmend kooperiert, indem sie Auskunfts- und Editionsbegehren nachkamen und der vereinfachten Ausführung von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland mehrheitlich zustimmten. Der Konzern habe darüber hinaus gewisse Defizite in der Organisation der Compliance anerkannt, so die BA. Dies habe den raschen Fortschritt der Strafuntersuchung und letztlich auch den aufgezeigten Verfahrensabschluss wesentlich unterstützt.

Keine schwarzen Kassen
Alstom betont in einer Medienmitteilung, dass die Bundesanwaltschaft zum Schluss gekommen sei, dass bei dem Unternehmen kein System und keine sogenannten schwarzen Kassen zur Bestechung öffentlicher Amtsträger für die illegale Beschaffung von Aufträgen existierten. Alstom habe seit Beginn des Verfahrens stets betont, dass das Unternehmen zu keiner Zeit irgendwelche Handlungen zur Bestechung oder Verstösse gegen die geltenden Regelungen und Gesetze organisiert, genehmigt oder geduldet habe. (awp/mc/ps)

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