Personenfreizügigkeit: Bundesrat ruft Ventilklausel an

Personenfreizügigkeit: Bundesrat ruft Ventilklausel an

Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Bern – Die Schweiz führt für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten vorübergehend wieder Kontingente ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen. Dies sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien.

Der Entscheid dürfte in der EU auf Kritik stossen: Nach Ansicht der EU hat die Schweiz nicht das Recht, die Ventilklausel lediglich für einen Teil der EU-Länder anzurufen. Dies habe der deutsche Botschafter ihr dargelegt, sagte Sommaruga. Der Bundesrat interpretiere den Vertrag aber anders. Seine Interpretation habe er bereits vor einem Jahr bekannt gegeben. Aus Sicht des Bundesrates hat die Schweiz das Recht, die Ventilklausel für die neuen EU-Staaten anzurufen, wenn die Bedingungen dafür bei der Zuwanderung aus diesen Staaten erfüllt sind. Es gebe keine Instanz, die abschliessend entscheiden könne, wer Recht habe, stellte Sommaruga fest.

Kurzaufenthalter nicht betroffen
Dass die Bedingungen erfüllt sind, hatte der Bundesrat schon früher erklärt. Um den freien Personenverkehr einzuschränken, muss die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10% über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. Erfüllt sind die Voraussetzungen im Fall der Staatsangehörigen der EU-8 mit Aufenthaltsbewilligung B. Diese Kategorie wird deshalb per 1. Mai auf rund 2000 Bewilligungen kontingentiert, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. Nicht erfüllt sind die Voraussetzungen für die Kurzaufenthalter.

Flankierende Massnahmen ausbauen
Verschiedentlich sei moniert worden, dass die Anwendung der Ventilklausel nur wenig bringen würde, sagte Sommaruga. Dem Bundesrat sei auch klar, dass dies nicht die Lösung aller Probleme sei. Doch der Bundesrat habe der Bevölkerung stets versichert, er würde nötigenfalls diese Massnahme treffen. Ausserdem plane er noch andere Massnahmen, die zu einer besseren Steuerung der Zuwanderung führen sollten, sagte Sommaruga. Zu den zentralen politischen Steuerungsinstrumenten gehörten die flankierende Massnahmen. Die Vorlage zu deren Ausbau liege dem Parlament bereits vor.

Solidarhaftung wird geprüft
Der Bundesrat prüft auch eine Erweiterung der Solidarhaftung bei Subunternehmen sowie die Einführung einer vorgängigen Lohnmeldepflicht. Diese Massnahmen hatten die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat gewünscht. Ausserdem beauftragte der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement zu prüfen, wie kantonale Integrationsprogramme auch auf Zuziehende aus dem EU-Raum angewendet werden könnten. Ob die Zuwanderung als Bereicherung oder Belastung empfunden werde, sei nicht nur eine Frage der Quantität, sondern auch des Zusammenlebens, stellte Sommaruga fest. (awp/mc/ps)

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