Parlament lockert die Regeln für Kriegsmaterialexporte

Parlament lockert die Regeln für Kriegsmaterialexporte

(Foto: Rafael Ben-Ari – Fotolia.com)

Bern – Künftig darf Schweizer Kriegsmaterial auch in Länder exportiert werden, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Der Nationalrat hat als Zweitrat einer entsprechenden Motion mit 94 zu 93 Stimmen zugestimmt. Nun muss der Bundesrat die Kriegsmaterialverordnung anpassen.

Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden». Das Parlament will Exporte neu nur noch dann verbieten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die Behörden sollen jeden Fall einzeln prüfen.

Schweizer Exporteure benachteiligt
Begründet wird die Lockerung mit der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schweizer Rüstungsindustrie. Die heutige Regelung führe dazu, dass Schweizer Exporteure gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteiligt würden. Man wolle gleich lange Spiesse, forderten mehrere Redner. Heute sei die Schweiz sogar schlechter gestellt als neutrale Staaten wie Schweden und Österreich. (mc/pg)

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