BFS: Zunahme der Konkurse im Jahr 2013

BFS: Zunahme der Konkurse im Jahr 2013

Neuenburg – Gemäss den jüngsten Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) wurden im Jahr 2013 insgesamt 12’478 Konkursverfahren nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Dies entspricht einer Zunahme von 3,9 Prozent gegenüber 2012. Gleichzeitig ging der Betrag der finanziellen Verluste aufgrund von Liquidationsverfahren im Jahr 2013 um rund 330 Millionen Franken zurück und erreicht den tiefsten Stand seit 1994.

Im Jahr 2013 wurden 12’478 Eröffnungen von Firmen- und Privatkonkursverfahren nach SchKG verzeichnet. Dies sind 470 Fälle mehr als im Vorjahr (+3,9%). Ein grosser Teil der Zunahme an Konkursfällen ist auf nicht im Handelsregister eingetragene Konkurse, d.h. insbesondere auf ausgeschlagene Erbschaften zurückzuführen. In diesen Zahlen nicht enthalten sind Konkursverfahren in Fällen von Gesellschaftsauflösungen aufgrund von Mängeln in der Organisation (Art. 731b OR).

Auf Ebene der Grossregionen wurden die wichtigsten Anstiege in der Region Tessin (75 Einheiten, +13,6%) und in der Nordwestschweiz (142 Einheiten, +9,9%) beobachtet. Einzig die Zentralschweiz verbuchte einen Rückgang (38 Einheiten, -4,5%). Auf kantonaler Ebene verlief die Entwicklung zwischen 2012 und 2013 uneinheitlich. In elf Kantonen ist die Zahl der Konkurseröffnungen stabil geblieben (bei rund 10 Einheiten), während sie in neun anderen Kantonen zu- und in den verbleibenden sechs Kantonen abgenommen hat.

Starker Rückgang der Auflösungen aufgrund von Mängeln in der Organisation
Verglichen mit 2012 ist die Zahl der eröffneten Fälle von Auflösungen aufgrund von Mängeln in der Organisation (Art. 731b OR) deutlich zurückgegangen (-25,5%, dies entspricht einem Minus von 650 Einheiten gegenüber 2012). Diese Tendenz ist in der Genferseeregion, in der Nordwestschweiz und in der Ostschweiz besonders stark. Zürich und Kantone wie Nidwalden, Thurgau und Jura weisen hingegen nach wie vor substantielle Zunahmen dieser Art von Auflösungen auf. Die Regelung, wonach diese Fälle von Auflösung unterschieden werden, ist seit 2008 in Kraft. Einige Kantone sind noch dabei, ihre Register zu aktualisieren, wodurch vermutlich ein Aufholeffekt entstehen wird.

Finanzielle Verluste unter der Marke von 2 Milliarden Franken
Nach der 2012 verzeichneten Zunahme sind die aus ordentlichen und summarischen Konkursverfahren entstandenen finanziellen Verluste (inklusive jener aufgrund von Auflösungen gemäss Art. 731b OR) um 330 Millionen Franken zurückgegangen, von 2,2 Milliarden im Jahr 2012 auf 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2013 (-14,9%). Somit nimmt die Entwicklungskurve ihren abnehmenden Verlauf, der 1999 eingesetzt hatte, wieder auf. Im Jahr 2013 ist der Betrag der finanziellen Verluste auf das tiefste Niveau seit 1994 gesunken und betrug lediglich noch 40 Prozent des Betrags aus dem Rekordjahr 2004 (4,7 Milliarden Franken). (BFS/mc/ps)

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