Früherer UBS-Banker wegen Adoboli-Fall mit Berufsverbot belegt

Früherer UBS-Banker wegen Adoboli-Fall mit Berufsverbot belegt

UBS-Sitz in London.

London – Die britische Finanzmarktaufsicht FCA hat den früheren UBS-Banker John Hughes aufgrund von Fehlern im Zusammenhang mit dem Fall Adoboli mit einem Berufsverbot belegt. Das ist eine Premiere in einem solchen Fall.

Der Ex-UBS Händler Kweku Adoboli hatte im September 2011 bei der UBS in London mit unerlaubten Spekulationen mit börsenkotierten Indexfonds einen Handelsverlust von 2,3 Mrd USD verursacht, wobei Hughes zu dieser Zeit der erfahrenste Trader am entsprechenden Handelsdesk war.

Hughes werde aufgrund von Fehlern im Zusammenhang mit dem Fall Adoboli von jeglicher geregelten Tätigkeit in der Finanzindustrie ausgeschlossen, teilte die FCA am Donnerstag in London mit. Hughes sei nicht geeignet (not a fit and proper Person) für die Finanzindustrie.

Unregelmässigkeiten nicht gemeldet
Als ältester Händler am ETF-Desk, so die FCA, hätte er als Vorbild für die anderen Händler dienen müssen, stattdessen habe er die Unregelmässigkeiten von Adoboli nicht gemeldet und dem Handelsdesk erlaubt, Gewinne und Verluste über eine längere Zeitperiode falsch darzustellen.

Anerkannte Trader sollten aber jederzeit gemäss den höchsten Integritätsstandards handeln, hielt die FCA Hughes vor. Über einen Geheimfonds, der Teil der unerlaubten Transaktionen war, war Hughes gemäss FCA informiert und liess sich regelmässig aufdatieren, obwohl ihn die Sache zunächst beunruhigt hatte. Er hätte wissen müssen, dass die Grossbank einen derartigen Fonds nie zugelassen hätte.

Adoboli seinerseits war im November 2012 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Bei der Verhandlung damals weinte Hughes. Die UBS hatte ihm einige Wochen nach Adobolis Verhaftung wegen grober Verfehlungen gekündigt. (awp/mc/upd/ps)

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