Schweiz ergänzt Sanktionsliste gegen Russen und Ukrainer

Schweiz ergänzt Sanktionsliste gegen Russen und Ukrainer
Russlands Staatspräsident Wladimir Putin. (Foto: The Presidential Press and Information Office)

Die Schweiz übernimmt Sanktionen gegen Putin-Gefolgsleute. (Foto: the Presidential Press and Information Office)

Bern – Die Schweiz hat die Liste von russischen und ukrainischen Personen ergänzt, mit denen Schweizer Banken keine neuen Geschäfte mehr abschliessen dürfen. Die Massnahme solle verhindern, dass die Sanktionen der EU umgangen werden könnten, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Freitag mit.

Demnach wurden der Webseite des SECO 15 Namen von russischen Spitzenpolitikern sowie massgeblichen Vertretern der prorussischen Aufständischen im Osten der Ukraine beigefügt. Es handelt sich um Personen, die bereits auf der offiziellen EU-Sanktionsliste stehen, die am Dienstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Militärgeheimdienstchef und Vize-Ministerpräsident auf der Liste
Die Liste wird angeführt vom russischen Vize-Ministerpräsidenten Dmitri Kosak. Auch der Chef des russischen Militärgeheimdienstes, Igor Sergun und Generalstabschef Waleri Gerassimow stehen auf der Liste. Gerassimow sei «für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine» verantwortlich, hiess es zur Begründung.

Andere Betroffene sind der amtierende Gouverneur der ukrainischen Stadt Sewastopol, Sergej Menjailo. Als Rebellenführer aus dem Osten der Ukraine wurden Igor Strelkow, der an Zwischenfällen in der Stadt Slawjansk beteiligt war, sowie der Leiter der «Republik Donezk», Andrej Purgin, auf die Sanktionsliste gesetzt.

Einreisesperren und Kontensperrungen
Insgesamt stehen auf der Liste nun 48 Namen. Die Sanktionen der EU beinhalten Einreiseverbote und Kontensperrungen. In der Schweiz dürfen die Betroffenen ab diesem Freitag 18 Uhr kein Konto mehr eröffnen. Die bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen müssten deklariert werden, hiess es.

Das Verbot gelte auch für Personen und Unternehmen, die im Namen der 48 arbeiteten und für Unternehmen und Organisationen, die von den Betroffenen kontrolliert würden, hiess es beim SECO weiter. Als Schengen-Land ist die Schweiz ausserdem verpflichtet, die Bewegungseinschränkungen der EU für diese Personen umzusetzen. (awp/mc/pg)

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